SL Heinz Maria

VS St. Georgen

Schulstraße 7

5662 Gries im Pinzgau

 

 

03. Mai 2017

 

Bundesministerium f Bildung
Minoritenplatz 5
1010 WIEN

 

per E-Mail  begutachtung@bmb.gv.at 

 

 

 

 

Betreff

 

Bildungsreformgesetz 2017 - STELLUNGNAHME



 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zum Begutachtungsentwurf betreffend das Bildungsreformgesetz 2017 erlaube ich mir folgende Stellungnahme:

 

Wegfall der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik § 27a SchOG

 

 

Durch die Auflösung der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik sollen alle Kinder mit sonderpädagogischem bzw. erhöhtem sonderpädagogischem Förderbedarf nur noch durch inklusive Förderung an Volksschule, Neuer Mittelschule und Polytechnischem Lehrgang unterrichtet werden.

 

Diese Vorstellung erschüttert mich zutiefst, weil dadurch eine qualitative und individuelle Förderung nicht mehr möglich sein wird.

 

Ich unterrichte schon seit einigen Jahren als Integrationslehrerin an der Volksschule St. Georgen. Für die SchülerInnen, die ich betreue, ist diese Form der Förderung die absolut richtige. Sie sind gut integriert und erhalten die optimale pädagogische Förderung.

Außerdem unterrichte ich auch am ZIS in Högmoos. Dort ergibt sich ein völlig anderes Bild: SchülerInnen, die nur im Rahmen einer Kleingruppe lernfähig sind und gefördert werden können. An einer VS bzw. NMS wären diese Schüler absolut überfordert.

 

In der Pädagogik der Zukunft geht es um eine Individualisierung der Kinder und nicht um eine Gleichstellung, indem wir sie in dieselbe Schulform pressen.

 

Individuelle Förderung ist nur durch ein entsprechendes pädagogisches Angebot für die individuellen Bedürfnisse der Kinder möglich.

 

Ich appelliere an Sie, die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik zu erhalten.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maria Heinz