Stellungnahme zum Autonomiepaket:

Welchen Vorteil haben das Autonomiepaket und die vorgesehene Behördenstruktur für diejenigen, denen sie einen Nutzen bringen sollen,nämlich die Kindern??

 

Die Klassenschülerzahlen sollen flexibel gestaltet werden können, also wenige Kleingruppen und viele große Klassen.

Das bedeutet einen Qualitätsverlust, denn die Ressourcen bleiben gleich. 

 

Der geplante Clusterleiter, der bis zu acht Schulen leiten soll, kann unmöglich den pädagogischen Anforderungen jedes Standortes gerecht werden. Hinzu kommen noch die teilweise großen Entfernungen der einzelnen Standorte am Land. Schulentwicklung wird somit durch den Clusterleiter fern gesteuert, wo bleibt hierbei die Autonomie? 

Ein Schulleiter wird vor Ort benötigt, denn er ist die Anlaufstelle für Eltern, Lehrer, Schüler und der Koordinator mit dem Schulerhalter und den Behörden.

 

Der größte Qualtiätsverlust liegt in der geplanten Auflösung der ZIS. 

Die ZIS/Sonderschulen sind bestens ausgestattet und dienen durch die Bereitstellung sonderpädagogischer Maßnahmen allen Regelschulen als Unterstützung, nämlich nicht nur in Form von Beratung und Information, sondern auch durch die Bereitstellung und Entlehnungsmöglichkeiten von sonderpädagogischen Materialien und Hilfsmitteln. Sollten die Aufgaben der an Sonderschulen angebundenen Beratungs- und Kompetenzzentren zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen an die neuen Bildungsdirektionen übergehen, würde dies eine weitere Zentralisierung bedeuten.

Die Kompetenzen der Beratung und Information sollen bei den entsprechend ausgebildeten Fachexperten bleiben.

 

Der vielzitierte Interessenskonflikt durch die Doppelfunktion der Leiterung eines ZIS und der Sonderschule ist nicht gegeben, da die Eltern eines Kindes mit SPF die Wahlmöglichkeit einer Regelschulklasse oder einer Sonderschule haben. Die Eltern wissen selbst am besten, welche Form der Beschulung sie für ihr Kind als die bestmögliche Förderung erachten.

Die SPF-Begutachtung erfolgt durch die ZIS-LeiterIn, da diese über eine entsprechende fachliche Ausbildung verfügt.

Des Weiteren liegt in einem SPF-Verfahren nahezu in allen Fällen mindestens ein weiteres, medizinisches und/oder psychologisches, Gutachten auf. 

Durch das bereits langjährig bewährte System ZIS/Sonderschulen konnte in der Steiermark der größte Prozentanteil an Inklusion in Österreich erreicht werden. 

 

Heidi Pehab