Sehr geehrte Damen und Herren!

 

„Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt“ (Gustav Heinemann).

 

Dies war immer mein Leitspruch und bisher dachte ich, dass wir in Österreich, in unserem Schulsystem, versuchen, danach zu handeln.

Was passiert nun?

Wie ich aus den Medien über das Schulautonomiepaket entnehmen konnte, scheint nun von diesem verbindenden Grundwert, abgegangen zu werden.

 

Mit großer Sorge vernehme ich, dass sämtliche sonderpädagogischen Einrichtungen, als auch Maßnahmen, um die jahrelang gekämpft wurde, wie beispielsweise die Heilstättenschulen, die Förderklassen und bis 2020 weitgehend alle Sonderschulen, bis auf Spartenschulen, geschlossen werden sollen.

Dass dies schon seit längerem geplant ist, ist m.M. daran zu erkennen, dass das Studium der Sonder- und Heilpädagogik gestrichen wurde sowie die Sonderschulausbildung für Sonderschullehrer in eine „Inklusionspädagogische Ausbildung“ umfunktioniert wurde, und es ist die Frage, was passieren wird, wenn, wie von Frau BM Hammerschmid angedroht, ein neuer Berufsstand kreiert wird, von dem man noch nicht einmal weiß, wie er heißen wird („Hilfslehrer“?), der dann die Lehrerinnen und Lehrer bei der Beschulung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen unterstützen soll. Will man so, indem man schlechter bezahltes Personal hernimmt, mit den 2,7% auskommen, statt den 5%, die man nun schon im sonderpädagogischen Bereich benötigen würde (vgl. P. Kimberger, Der Standard, 23.1.2017).

 

„Gleiche Rechte für alle“ - inkludiert das auch behinderte Menschen?

Hat sich Österreich nicht an die UN-Behindertenkonventionen zu halten?

Warum dürfen behinderte Jugendliche, auch wenn sie und ihre Erziehungsberechtigten dies wollen, noch immer nicht bis zum 18. oder bis zum 19. Lebensjahr in die Schule gehen, wie nichtbehinderte Jugendliche auch? Wo findet sich da die Gleichheit?

 

Eltern von behinderten Kindern müssen einen Kniefall machen, damit ihre Kinder dieselben Ausbildungsmöglichkeiten bekommen, wie andere auch, weil das nicht selbstverständlich ist, und mit der anstehenden Reform wird die Ungleichheit dann zum Gesetz und zur Norm. Behinderte Kinder sind dann offiziell zu benachteiligen. Gerade diese benötigen aber unsere langfristige und stabile Sorgfalt und Unterstützung und nicht kurzlebige „fast geile Bildungsreformen“ (Staatssekretär Mahrer).

 

„Österreichs Schulwesen stehen 3,2 % des BIP zur Verfügung, dies liegt unter dem OECD-Durchschnitt von 3,4%, das in PISA-Studien oftmals gerühmte Vorzeigeland Finnland hält hier bei einer Quote von 4%. Wer Autonomie will muss hier auch bereit sein das dafür nötige Geld in die Hand zu nehmen, welches dann wirklich am Schulstandort ankommt.“ (BSV Bundesschülervertretung im BM f. Bildung, Begutachtung Bildungsreformgesetz 2017, April 2017)

 

In diesem Sinne schließe ich mich in Bezug auf: AZ BMB-12.660/0001-Präs.10/2017 folgender Forderung an:

"ZIS und Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer administrativen und pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz autonom bleiben und dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst werden. (§ 27) Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehen wir keine markante, beim einzelnen Kind ankommende Verbesserung, sondern die Vernichtung der effizienten und hochwertigen Arbeit, die bisher geleistet wurde."

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Maga Janina Kreuter

Sonder- und Heilpädagogin, Sonderschullehrerin und Sprachheilpädagogin