Stellungnahme zum Entwurf zum Bildungsreformgesetz 2017 („Schulautonomiepaket“)

Die Großstadt Wien  hat im Gegensatz zu den anderen österreichischen Bundesländern steigende Schülerzahlen zu verzeichnen. Die Probleme, die sich aus dem Bereich Migration ergeben, und der zu erwartende gravierende Personalmangel werden die Lage zusätzlich verschärfen.

Das Wiener Schulwesen hat in den letzten Jahrzehnten bewiesen, dass es mit derartigen Herausforderungen umgehen kann. Besonders im Bereich der Sonderpädagogik haben sich hochprofessionelle Strukturen entwickelt, die nachhaltig gewährleisten, dass für jedes Kind mit Behinderung ein passender Schulplatz gefunden wird. Dabei werden die Schulleitungen eng vernetzt von einer Vielzahl an Supportsystemen unterstützt.

Als Leiter eines überregionalen ZIS erlaube ich  mir daher zu einigen wenigen Punkten im Entwurf einen Kommentar:

1.) Die Verlagerung der Agenden des ZIS in die Bildungsdirektion ist für Wien kein taugliches Mittel, um den Herausforderungen auf dem Weg zur Inklusiven Schule zu begegnen.

2.) Die geplante Zentralisierung der ZIS-Aufgaben ohne konkrete Angaben darüber, wie die Sonderpädagogische Betreuung in den Bezirken mit zumindest gleicher Qualität gesichert werden kann, ist abzulehnen!

3.) Alle ambulanten Systeme müssen mit eigenständigen Leitungen aufrechterhalten werden.

4.) Qualitätsvolle Sonderpädagogische Betreuung, die das Wohl des Kindes im Fokus hat, kann nur mit Kenntnis der regionalen Bedingungen und aller handelnden Personen gelingen. Das ist mit zentralisierter ZIS-Leitung nicht machbar.

5.) Auch DirektorInnen müssen darauf vertrauen dürfen, dass ihre finanzielle Lebensplanung nicht einer schulischen Scheinautonomie geopfert wird.

6.) Clusterbildung darf es nur auf freiwilliger Basis (also mit Zustimmung der LehrerInnen - Konferenzen und der schulpartnerschaftlichen Gremien) geben.

 

Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme auf der Homepage des Österreichischen Parlaments ausdrücklich einverstanden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Mag. Alexander Homberg