Wien, 30.4.17

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Betrifft: Bildungsreformgesetz 2017

 

Stellungnahme zum Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht (200/ME) – ausgehend von der Informationsveranstaltung des ZA in der Stadthalle

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

als Psychagogin und als Teil des Beratungsteams Schulstart wende ich mich mit großer Sorge an Sie als politisch Verantwortliche.

 

Beratungslehrerinnen und Psychagoginnen unterstützen Kinder mit erheblichen sozialen und emotionalen Problemen und deren Bezugspersonen aus dem familiären und schulischen Umfeld und sind ein in Wien seit 40 Jahren bestehendes Supportsystem, das dem 18. Inspektionsbezirk zugeteilt ist und von acht Zentren für Inklusion und Sonderpädagogik verwaltet wird, um so eine möglichst neutrale Position an den Einsatzschulen zu gewährleisten.

Ziel dieses Arbeitsfeldes ist es, möglichst früh Gefährdungen zu erkennen, im schulischen Kontext professionell damit umzugehen, eine neutrale Position einzunehmen, bei Krisen zu deeskalieren, Betreuung und Beratung mit einem niederschwelligen Zugang anzubieten und sich mit anderen Einrichtungen (wie beispielsweise dem Amt für Jugend und Familie) zu vernetzen, um so dem Kind einen gelingenden Schuleinstieg bzw. eine kontinuierliche Schullaufbahn zu ermöglichen.

 

Das kommt allen Kindern und letztendlich der gesamten Gesellschaft zugute - nicht nur aus ethischer oder humanistischer sondern sicherlich auch aus volkswirtschaftlicher Sicht!

 

Der Gesetzesentwurf gibt Anlass zur Sorge, dass durch geplante strukturelle Maßnahmen (Streichung des §27a) diese präventiv und im Sinne der Inklusion tätigen, bestens vernetzten Unterstützungssysteme für unsere Kinder und ihre Bezugspersonen geschwächt oder im schlimmsten Fall verloren gehen!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

MMag. Nicole Schöllhammer MA

(Hauptschullehrerin, Psychagogin, Psychologin)