Sehr geehrtes Parlament!
Mit großer Angst um die Qualität der Bildungsarbeit in Schulen habe
ich mich in der Bildungsreform eingelesen und möchte hiermit meine Sorge
aussprechen.
Diese Bildungsreform ist eine Verwaltungsreform und Sparmaßnahme. Sie
bedeutet eine Vernachlässigung der Kinder mit Beeinträchtigung und
verstößt damit gegen Kinderrechte. §2 des SCHOG kann nur mit
großen Einschränkungen umgesetzt werden, wenn §27a
„fällt“ und die Zentren für Inklusiv- und
Sonderpädagogik als eigenständige Standorte geschlossen werden.
Durch diese schulorganisatorischen Maßnahmen werden die Rahmenbedingungen
für das Erreichen eines Bildungszieles für alle keineswegs
verbessert. Kinder haben ein Recht auf professionelle und individuelle
Förderung, anstatt durch AssistenzlehrerInnen betreut zu werden.
§ 27a: Zentren für Inklusion und Sonderpädagogik müssen in
organisatorischen und inhaltlichen Belangen autonom bleiben, um den
Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen kompetente
und individuelle Förderung zu gewährleisten. Diese Schulen
dürfen nicht in einem Cluster organisiert und von der Bildungsdirektion
verwaltet werden.
In Wien ist das Verfahren für Zuerkennung des Sonderpädagogischen
Förderbedarfs vereinheitlicht und weitgehend standardisiert.
Es ist unverantwortlich, in Zukunft einem Juristen die Zuerkennung des
Sonderpädagogischen Förderbedarfs zu überlassen.
SchulpsychologInnen, SonderpädagogInnen, ÄrztInnen und andere
ExpertInnen müssen wie bisher über die besonderen Bedürfnisse
von Kindern mit Behinderung befinden dürfen. Kinder haben ein Recht auf bestmögliche/individuelle
Förderung und Bildung.
Die Ressourcen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
dürfen niemals von einer Bildungsdirektion gesteuert und zentral verteilt
werden. Dies kann aufgrund von Unkenntnis der betroffenen Personen nur zur
Verteilung nach dem „Gießkannenprinzip“ führen und damit
den zu fördernden KK keinesfalls gerecht werden. Auch Kinder mit
Behinderung haben ein Recht auf bestmögliche Schulbildung. Diese ist nur
durch professionelle und bestausgebildete SonderpädagogInnen
gewährleistet; keinesfalls durch päd. AssistentInnen.
Die Abschaffung der Sonderschulen (§27a) und die damit verbundene
generelle Inklusion aller behinderten Kinder in die Regelschule ist ohne
personelle und räumliche Ressourcen nicht realistisch. Andernfalls ist
eine Auswirkung (Verschlechterung) auf die Qualität des Regelunterrichts
und eine Vernachlässigung der Kinder mit Behinderung zu befürchten.
In Österreich gab es in den letzten Jahren viel positive Entwicklung
für die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung. Ein Schulsystem, in
dem die Wirtschaftlichkeit Einzug hält, und die Bedürfnisse von
Kindern mit Beeinträchtigung unter dem Deckmantel der Inklusion ignoriert
ist ein riesen Rückschritt. Echte und gelungene Inklusion braucht
räumliche, finanzielle und personelle Ressourcen.
Im Rahmen der durch die Bildungsreform geplanten Ressourcen ist keine Inklusion
möglich. Die Perspektive, welche ich hier sehe, ist Unbeschulbarkeit von
Kindern mit Beeinträchtigung.
Ich bitte also hiermit die oben genannten Punkte nochmal Gewissenhaft und mit
Weitblick zu bearbeiten oder komplett von einer Sparreform abzusehen. Hier geht
es schließlich um unsere Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen, Jana Gabriela Kilian