Betrifft:

Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss- Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das Bundes- Schulaufsichtsgesetz aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht)

 

Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden.

 

 

Stellungnahme zum Bildungsreformgesetz 2017

 

Ich bin LehrerIn an einer Ganztagesvolksschule im 22. Bezirk.

Ich bin traurig und schockiert über die geplante Bildungsreform.... heimlich still und leise werden Entscheidungen getroffen, die kaum an die Öffentlichkeit gelangen.

 

Mir liegt es am Herzen, Kinder zu begleiten, dass sie ihre Fähigkeiten entdecken und ausbauen können.

Deshalb auch diese Stellungnahme...

 

ad) KlassenschülerInnen-Höchstzahl

 

Mit den Personalressourcen im Status Quo ist es bereits schwierig, eine Lernumgebung zu schaffen, wo den Bedürfnissen und Fähigkeiten aller Kinder Rechnung getragen werden kann.

 

Ich spreche mich ganz klar gegen die Flexibilisierung der KlassenschülerInnen-Höchstzahl aus. Bereits eine Anzahl mit 25 Kindern stellt für LehrerIn in vielen Fällen eine Überforderungssituation dar – besonders in der 1. Schulstufe, wo Kinder viel Zuwendung brauchen, um im Ordnungsrahmen des Klassen- und Schulsystems anzukommen.

 

Ich fordere daher für die 1. Schulstufe eine Doppelbesetzung von LehrerInnen.

 

In der 2., 3., und 4. Schulstufe lege ich eine Besetzung von 1 einhalb LehrerInnen pro Klasse nahe – d.h. eine Doppelbesetzung in der Hälfte der Unterrichtszeit.

Es gibt viele Untersuchungen, die bestätigen, dass Lernen in einer freudvollen und harmonischen Atmosphäre am besten gelingt (=> Verweis auf die Gehirnforschungen des Neurobiologen Gerald Hüther).

Wenn die Schulsituation bereits für LehrerInnen zur Überforderung wird, sind Anspannung und Frustration im Klassenklima die Folge, was wiederum den Lernerfolg blockiert.

 

 

ad) Cluster und Autonomie

 

Wir LehrerInnen brauchen eine unmittelbare und direkte Ansprechperson, an die wir uns mit unseren Anliegen und Probleme wenden können.

Bereits ein Schulverband mit 16 Klassen ist eine große zu verwaltende Einheit, die von sozialen Beziehungen lebt. Wird dieser Verband vergrößert und auch auf andere Schulen ausgeweitet, wird das System anonymisiert  - wir LehrerInnen und auch SchülerInnen degradieren zu irgendwelchen Zahlen am Schreibtisch einer/s ClustermanagerIn/s.

 

Ich fordere daher, dass das Amt der DirektorInnen erhalten bleibt.

Auch diese sollten meiner Ansicht nach in großen Schulen (ab etwa 200 SchülerInnen) verwaltungstechnisch unterstützt werden, damit mehr Zeit bleibt sich um die Anliegen von LehrerInnen und SchülerInnen zu kümmern.

 

 

Außerdem habe ich die Sorge, dass durch die Systemumstellung auf Cluster die LehrerInnen mit  noch mehr Verwaltungsaufgaben konfrontiert werden. 

Bereits im Moment wird den LehrerInnen meiner Ansicht nach zu viel verwalterischer Aufwand zugemutet.  (Bsp. Wision, Screenings, Formulare, Impfung, Geld einsammeln uvm.)

Im Vordergrund sollte die pädagogische Arbeit mit den Kindern stehen.

 

Daher fordere ich Personal in Verwaltung und Administration, das die Arbeit der LehrerInnen und DirektorInnen entlastet.

 

 

ad) Auflösung der ZIS-Standorte

 

Jedes Kind ist anders. Jedes Kind braucht etwas Anderes. In dieser Vielfalt braucht es auch eine Vielfalt an Betreuungsstrukturen, die den unterschiedlichen Kindern mit ihren Bedürfnissen begegnen können.

Ziel ist es doch unsere Kinder bestmöglich zu fördern, damit sie ihre Potenziale entfalten können!

Darum brauchen wir auch weiterhin:

Alle ambulanten , wie Sonderpädagogische Beraterinnen und Berater, Psychagoginnen und Psychagogen, Beratungslehrerinnen und –lehrer, Sprachheillehrerinnen und -lehrer, Heilstättenlehrerinnen und  -lehrer, Intensivpädagoginnen und –pädagogen, Autistenmentorinnen und –mentoren,  Stützlehrerinnen und –lehrer, mobile Lehrerinnen und Lehrer für sinnes- und körperbehinderte Kinder sind davon gefährdet.

Es werden 78 % aller SchülerInnen inklusiv betreut!

Wir brauchen diese Supportsysteme für unsere Kinder!

 

Außerdem brauchen wir auch die ZIS-Standorte, die unverzichtbare Betreuungsstrukturen für SchülerInnen mit erhöhtem Förderbedarf darstellen.

Denn im Regelschulsystem dabei sein ist NICHT alles! Kinder brauchen – auf ihre Bedürfnisse abgestimmt – oft eine andere Umgebung, eben nicht eine Regelschulklasse!

 

 

ad) Ausbau des Schilf; Jour fix mit Mediation uns Supervision

 

Soziale Beziehungen sollten stärker in den Blick genommen werden, denn diese fördern oder blockieren Lernprozesse.

 

SchulleiterInnen und LehrerInnen sollten vor allem im Bereich des Konfliktmanagements ausgebildet werden.

Ich fordere, dass 6 mal im Jahr  Fachpersonal an die Schule kommt, welches Mediation und Supervision anbietet .

(Verwaltungsaufwand sollte an zusätzlich angestelltes Personal delegiert werden, LehrerInnen setzen sich dafür mehr Zeit mit pädagogisch essentiellen Themen auseinander. Aktuelle Problemfelder können reflektiert und bearbeitet werden => Entlastung des Personals => weniger Burn-out => effizient und nachhaltig für alle Beteiligten)

 

ad) Fächerkanon in der Volksschule

 

Ich spreche mich klar für ein „Nein“ aus, dass Kinder zwischen 6 und 10 Jahren anhand eines Fächerkanons von mehreren verschiedenen LehrerInnen unterrichtet werden sollten.

Meiner Ansicht nach, brauchen Kinder unbedingt eine fixe Bezugsperson mit der sie eine tragende Beziehung und Bindung eingehen können. Sie brauchen Halt, Orientierung und Sicherheit, damit sie gut lernen können. (Verweis auf Bindungstheorie und -pädagogik)  Außerdem brauchen sie eine Person, der sie sich mit ihren Sorgen und Problemen anvertrauen können. Dies kann kein/e LehrerIn sein, die/den das Kind nur 3 mal in der Woche sieht.

Ich fordere, dass wie bisher eine Klassenlehrerin den Großteil der Stunden in einer Klasse abhält. 

 

 

Ich hoffe sehr, dass Sie sich meine Anliegen zu Herzen nehmen.

Ich ersuche Sie, die Bundesgesetzesentwürfe nochmal für neue Ideen zu öffnen.

Wir – als Basis -  möchten gerne mitbestimmen und an einer „Schule von MORGEN“ mitdenken!

 

Es könnten in Schulen „Think Tank“ -  Teams gebildet werden – wie bei SQA-, die mit KollegInnen Vorschläge für Verbesserungen und Reformen erarbeiten.

Diese könnten dann auf Bezirksebene zusammengetragen werden und evaluiert werden.

Auserkorene Bezirksbeauftragte bringen ihre Vorschläge auf Bundesebene ein.

(Bottom-up)

 

Also dann…

Ich freue mich auf eine „Schule von MORGEN“,

wo die Bedürfnisse unserer Kinder in den Mittelpunkt gerückt werden! ;O)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Päd. Maria Bauer