Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Aus der langen Liste von Mängeln sei einer besonders herausgegriffen:

Die Aufhebung der Klassenschülerhöchstzahlen bzw. der Teilungszahlen.

Mit dieser Bestimmung ist dem Missbrauch für Sparaktionen Tür und Tor geöffnet. Die Errungenschaft dieser Höchstzahlen ist unbedingt beizubehalten und darf nicht mit dem Scheinargument der Schulautonomie abgeschafft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Paul Mychalewicz

1220 Wien