Sehr geehrte Damen und Herren!
Aus der langen Liste von Mängeln sei einer besonders herausgegriffen:
Die Aufhebung der Klassenschülerhöchstzahlen bzw. der Teilungszahlen.
Mit
dieser Bestimmung ist dem Missbrauch für Sparaktionen Tür und Tor
geöffnet. Die Errungenschaft dieser Höchstzahlen ist unbedingt
beizubehalten und darf nicht mit dem Scheinargument der Schulautonomie
abgeschafft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Paul Mychalewicz
1220 Wien