BILDUNGSREFORMGESETZ 2017 – STELLUNGNAHME

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit diesen Zeilen möchte ich mich persönlich an Sie richten:

Besonders der Wegfall der Zentren für Inklusiv-und Sonderpädagogik §27a SchOG und der Schulbesuch bei sonderpädagogischem Förderbedarfs §8 SchPflG (aber auch weitere Inhalte des „Autonomiepaketes“-worauf ich nicht näher eingehen möchte) lehne ich ab. 

 

Mir sind die jeweiligen Vor,- und Nachteile der Integration und Segregation bekannt und es ist mir trotz allem nicht nachvollziehbar, dass ein gut bewährtes, funktionierendes Supportsystem nicht mehr existieren soll.

 

Gerade die individuell abgestimmten Beschulungen und die Wahlmöglichkeit der Eltern, sind unabdingbar für einen positiven Lernerfolg von beeinträchtigten Kindern.

 

Nicht nur Erziehungsberechtigte, sondern auch Lehrer/innen und Schulleiter benötigen fachlich kompetente Ansprechpartner, wenn es um die besonderen Bedürfnisse betroffener Kinder geht.

 

Zudem ist eine verantwortungsvolle Arbeit in der Sonderpädagogik und Inklusion ohne pädagogische Kompetenz qualitätsvoll nicht umsetzbar. Es braucht die Experten und Fachkompetenzen, um die betroffenen Kindern mit ihren besonderen Bedürfnissen zu unterstützen.

 

Es sollte immer individuell und auf die jeweilige Situation eingegangen werden  und die Frage nach dem am besten geeigneten Rahmen, in dem das einzelne Kind lernen und sich entwickeln kann muss im Vordergrund stehen.

 

Letztendlich geht es nicht um die Frage, ob ein Kind integrierbar ist, sondern immer nur darum, ob die Schule fähig ist, das Kind erfolgreich zu integrieren. Und dafür bedarf es mehr Ressourcen für die Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen. Zu wenig wird auch der Fokus auf die Kinder ohne Beeinträchtigung gelegt: „Lernen kann nur in wechselseitiger Annäherung“, in gegenseitiger Akzeptanz und im aufrichtigen Interesse füreinander“ möglich sein.“ Derzeit stehen im Höchstfall 5 Förderstunden für ein Integrationskind zu Verfügung. Abgesehen von den räumlichen Möglichkeiten und der fehlenden Qualifikationen der Lehrer.

 

In einer Gesellschaft und einem Bildungssystem, die sich schulische Integration auf die Fahne schreiben, muss der Integrationsgedanken aber auch zu Ende gedacht werden. Endet die Integration des behinderten Menschen so früh und abrupt, waren die vorhergegangenen Integrationsbemühungen vergebens.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Cornelia Kröll

 

Ich bin Mutter 3 Kinder und arbeite als Pädagogin im Elementarbereich. Unser ältester Sohn (10 Jahre) wird aufgrund einer auditiven Wahrnehmungsstörung in der Volksschule integrativ betreut. Bei unserem jüngsten Sohn (8 Jahre) wurde nach mehreren Gutachten, der Verdacht einer Autismus-Spektrums-Störung gestellt. Dieser besucht seit Herbst 2015 ein Zentrum für Inklusionspädagogik.

 

Es gibt Dinge im Leben die kann man sich nicht aussuchen,
es gibt Dinge im Leben die kann man nicht bestimmen.
Es gibt Dinge im Leben die kommen unerwartet und hart,
Es gibt Dinge im Leben die muss man so nehmen wie sie sind.
Es gibt Dinge im Leben die kann man nicht ändern,
aber es gibt Dinge im Leben bei denen man die Hoffnung nie aufgibt
und es sich Lohnt unentwegt zu kämpfen!