Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bei der Durchsicht des Entwurfes in Sachen Autonomiepaket fallen mehrere Punkte ins Auge, die aus meiner Sicht so nicht hingenommen bzw. verabschiedet werden können.

 

Sollte es sich bei diesem Autonomiepaket tatsächlich um kein Sparpaket, sondern um eine Strukturreform handeln, stellt sich die Frage, warum die Aufweichung und die avisierte Anhebung der KlassenschülerInnenzahl einer  (nicht echten) schulautonomen Praxis  überantwortet und angelastet wird.

 

Inwieweit sollte eine Clusterbildung - die Stadt Wien im Speziellen betreffend  -  also das Einziehen einer weiteren Hierarchieebene zur strukturellen Entflechtung des Verwaltungsapparates beitragen? Was den Anspruch des autonomen Charakters betrifft: Dieser verwaltungstechnische Veränderung schränkt das situativ -pädagogische Agieren in bedenklicher Weise ein. Dass bzgl. Clusterbildung Muss-und Kann- Bestimmungen erörtert werden müssen , spricht für sich und gegen jeglichen Autonomieanspruch selbst.

 

Eine Abschafung des Paragraphen 27a wird nur einen papierenen Inklusionsanspruch erzeugen, tatsächlich aber nur weder den Kindern noch den LeherInnen zumutbare Klassenheterogenitäten verstärken  und verschärfen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Mag. Christian Kraus, 18.IB.