30. 4. 2017

 

Betrifft: Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgeset

z, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das MinderheitenSchulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIEGesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das BundesSchulaufsichtsgesetzaufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht);Begutachtungs- und Konsultationsverfahren Bezug: AZ BMB-12.660/0001- Präs.10/2017

 

Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden!

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf entnehme ich, dass

·         die Zentren für Inklusiv und Sonderpädagogik aufgelöst werden sollen.

·          die Aufgaben der Zentren für Inklusiv und Sonderpädagogik unmittelbar von den Bildungsdirektionen übernommen werden sollen.

·         die Klassenschülerhöchstzahl fällt.

·         Clusterschulen gebildet werden.

·         Bereichsleiter eingesetzt werden sollen.

 

Ich befürchte, dass

·         pädagogische Maßnahmen der ZIS-Leitungen zu juristischen Entscheidungen werden.

·         Kinder mit besonderen Bedürfnissen nicht die wertvolle sonderpädagogische individuelle Förderung erhalten, wie sie es brauchen um in einem langsamen Lerntempo, geringere Anforderungen, bzw. wenn nötig in kleineren Gruppen erfolgreich sein zu können. 

·         bereits vorhandene Schritte zur Inklusion durch bestens ausgebildete Pädagoginnen, die an die ZIS gekoppelt sind, mit der Abschaffung der ZIS ebenfalls eingefroren werden.

·         die Bildungsreform eine reine Verwaltungsreform ist und dass Kinder mit Förderbedarf in dieser Reform nicht berücksichtigt werden.

·          sowohl LehrerInnen, als auch Erziehungsberechtigte sowie SchulleiterInnen fachlich hochkompetente AnsprechpartnerInnen verlieren.

·         auch Regelschulkinder und Lehrer wichtige Unterstützungsmaßnahmen verlieren und durch zu hohe Schülerzahlen kein adäquater Unterricht mehr stattfinden kann.

 

Ich bitte die Verantwortlichen dringend, diese Bedenken zu berücksichtigen!

 

Mit freundlichen Grüßen,

                                                               Unterschrift Roswitha (1)