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Präs. 10
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Ihre Zahl: BMB-13.480/0001-Präs.10/2017 Name/Durchwahl: Fr. Mag. FRIED/7866
DIENSTZETTEL
Entwurf des Bundesgesetzes (Hochschulgesetz 2005, Schulorganisationsgesetz, land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, Aufhebung des Hochschul-Studienberechtigungsgesetzes);
Begutachtungs- und Konsultationsverfahren.
Abteilung IV/10 nimmt – wie folgt - folgende Stellung:
Curricula (Seite 14 von 36)
§42 (9): Es wird begrüßt, dass nun Bachelor- und Masterstudien Curricula derart zu gestalten sind, so dass im Ausland erbrachte Studienleistungen ohne Verlust von Studienzeiten möglich sind. Es wird vorgeschlagen, den in diesem Zusammenhang verwendeten Fachausdruck „Mobilitätsfenster“ zu verwenden.
Zulassung zum Studium (Seite 19 von 36)
§50 (4): Die Aufnahme von Informationen über studienbezogene Auslandsaufenthalte im Rahmen der Orientierungsveranstaltungen während der studienvorbereitenden und studienbegleitenden Beratungen wird begrüßt. Die Einbeziehung der Information über studienbezogene Auslandsaufenthalte im Paragraphen über die Zulassung zum Studium ist als wertvoller Beitrag zur Erhöhung der Mobilität und damit des Kompetenzprofils der Studierenden besonders zu begrüßen.
Darüber hinaus, darf bezüglich Eignung für Lehramtsstudien seitens Abt. IV/10 folgendes festgestellt werden:
Eignung für Lehramtsstudien (Seite 25 von 36)
§52e(4): Einer der großen Kritikpunkte im Rahmen der Diskussion der Lehramtsstudienreform ist die Feststellung der Eignung vor dem Studium.
Die Behebung der Situation bei Feststellung mangelnder Eignung im Berufsleben ist kaum möglich. Es wäre daher wichtig, dass das zuständige Ministerium (allenfalls gemeinsam mit Hochschulexpert/innen) die Mindestkriterien für eine professionelle Eignungsfeststellung festlegt und nicht die Rektorate allein die Entscheidung über das Aufnahmeverfahren und die Feststellung der Eignung fällen.
MR Mag. Manuela Fried