Sprecherin: Mag.a Dr.in Heidemarie Lex-Nalis

Internet: www.Plattform-EduCare.org

E-Mail: lex-nalis.heidemarie@plattform-educare.org

Telefon: +43 (664) 4634580

 

 

Bundesministerium für Bildung

Minoritenplatz 5

1010 Wien

begutachtung@bmb.gv.at

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

Bezug: BMB-12.660/0001-Präs.10/2017

Betrifft: Stellungnahme zu Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss- Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das Bundes- Schulaufsichtsgesetz aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht)

 

Strikte Ablehnung einer Fachschulausbildung im Rahmen der BAfEP

Artikel 9 Schulorganisationsgesetz (SCHOG) § 63b Im vorliegenden Entwurf zu Artikel 9 Schulorganisationsgesetz (SCHOG) § 63b wird die Schaffung einer neuen 3-jährigen Schulform, einer "Fachschule für pädagogische Assistenzberufe" angekündigt.

Die Plattform EduCare stellt fest, dass es richtig ist, dass die Ausbildung von Helferinnen bisher schulisch nicht geregelt ist. Es gibt allerdings auch keine gesetzliche Regelung für das Berufsbild einer Assistentin.

Zur Erinnerung: Im Entwurf der PädagogInnenbildungNEU war vorgesehen, die Ausbildung von gruppenführenden PädagogInnen analog zur Ausbildung von PrimarschullehrerInnen anzubieten.  Die AbsolventInnen der BAKIP jetzt BAfEP wären diesem Entwurf zufolge Pädagogische AssistentInnnen gewesen. Dieser Entwurf wurde aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt – aber nicht zuletzt aufgrund nicht entsprechend gesetzlich geregelter Anstellungserfordernisse. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Die Umsetzung der PädagogInnenbildungNEU für den elementarpädagogischen Bildungsbereich wäre die gewünschte Reform gewesen. Eine Fachschulausbildung hingegen ist ein Rückschritt und gibt all jenen recht, die ohnehin noch immer davon ausgehen, dass für die Arbeit mit jungen Kindern keine Matura notwendig ist. Angesichts der Tatsache, dass viele BAfEP-AbsolventInnen nicht in den Beruf einsteigen, ist damit natürlich zu befürchten, dass die Pädagogische Assistentin sehr schnell als Ersatzkraft zur gruppenführenden Pädagogin wird.

Die Einführung einer 3 jährigen Fachschule für pädagogische Assistenzberufe im Rahmen der BAfEP wird von unserer Seit daher strikt abgelehnt. Stattdessen wird Regierung aufgefordert, Österreich endlich an die anderen europäischen Staaten anzugleichen und die tertiäre Ausbildung als Grundlage für die Anstellung als Elementarpädagogin einzurichten.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Dr. Heidemarie Lex-Nalis