OA
Dr. Elena Gottardi-Butturini
Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde
SALK
Müllner
Hauptstraße 48
5020
Salzburg
An die Begutachtungsstellen des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
und des Parlaments
Salzburg, am 12.8.17
Stellungnahme zum
Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017 – PVG 2017
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich nehme zum Entwurf des PVG
2017 als davon betroffene Kinder- und
Jugendärztin wie folgt Stellung:
Derzeit erfolgt die Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen
durch Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und
für Pädiatrie. In beiden Arztgruppen gibt es zunehmende
Probleme in der Nachbesetzung von Kassenstellen, die Ursachen sind
ähnlich. In der Pädiatrie sind bereits viele Kassenstellen
unbesetzt, es werden Verträge zurückgelegt und die
Altersstruktur lässt eine weitere Zunahme des Problems erwarten.
Ursache der Entwicklung sind eine sehr hohe zeitliche und
persönliche Belastung bei oft unbefriedigender Honorarsituation und
ein Mangel an Möglichkeiten, mit neuen Organisationsformen diesen
Problemen zu begegnen. Der vorliegende Entwurf des PVG beinhaltet
positive Ansätze wie die Schaffung von multiprofessionellen,
interdisziplinären Teams und die Zusammenarbeit mehrerer
Ärztinnen und Ärzte in verschiedenen Formen. Damit sollen laut
Vorblatt explizit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zu einer
Attraktivierung der Niederlassung führen, aber leider nur für
die Allgemeinmedizin.
Da diese Verbesserungen für uns Pädiaterinnen und Pädiater
als Primärversorger für die Altersgruppe 0-18 Jahre nicht
vorgesehen sind, wird es zu einem weiter sinkenden Interesse an
Kassenverträgen kommen, was die Situation für die noch
vorhandenen Kolleginnen und Kollegen mit Verträgen weiter
verschärft. Die vorgesehene Möglichkeit der Mitwirkung von
Pädiaterinnen und/oder Pädiatern im Kernteam einer PV-Einheit
nur in Verbindung mit Ärztinnen und/oder Ärzten für
Allgemeinmedizin bei unverändertem Versorgungsauftrag für alle
Altersstufen ist keine geeignete Lösung.
Durch die einseitige Änderung des grundsätzlich bewährten
dualen Versorgungssystems würde es zu einer markanten
Verschlechterung der Versorgungsqualität für Kinder und
Jugendliche kommen, da Ärztinnen und Ärzte für
Allgemeinmedizin für diese Altersgruppe eine deutlich geringere
Ausbildung haben.
Somit würde das im Gesetz gestellte Ziel einer qualitativ hoch
stehenden Versorgung nicht nur nicht erreicht werden, sondern würde
das Gesetz im Gegenteil zu einer Verschlechterung beitragen.
Ich schlage vor, im PVG die Möglichkeit zu schaffen, dass Kinder-
und Jugendärztinnen und -ärzten unter Einschränkung des
Versorgungsauftrages auf die Altersgruppe von 0-18 Jahren die gleichen
Organisationsformen und Rahmenbedingungen wie den Ärztinnen und
Ärzten für Allgemeinmedizin offen
stehen.
Elena Gottardi-Butturini
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