An die Begutachtungsstelle des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
und des Parlaments
Innsbruck, 12.5.2017
Stellungnahme
zum Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017 – PVG 2017
Ich nehme zum Entwurf des PVG 2017 als davon
betroffene Kinder- und Jugendärztin wie
folgt Stellung:
Derzeit erfolgt die Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen durch Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und für Pädiatrie. In beiden Arztgruppen gibt es zunehmende Probleme in der Nachbesetzung von Kassenstellen, die Ursachen sind ähnlich. In der Pädiatrie sind bereits viele Kassenstellen unbesetzt, es werden Verträge zurückgelegt und die Altersstruktur lässt eine weitere Zunahme des Problems erwarten.
Ursache der Entwicklung sind eine sehr hohe zeitliche und
persönliche Belastung bei oft unbefriedigender Honorarsituation und ein
Mangel an Möglichkeiten, mit neuen Organisationsformen diesen Problemen zu
begegnen. Der vorliegende Entwurf des PVG beinhaltet positive Ansätze wie
die Schaffung von multiprofessionellen, interdisziplinären Teams und die
Zusammenarbeit mehrerer Ärztinnen und Ärzte in verschiedenen Formen.
Damit sollen laut Vorblatt explizit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zu
einer Attraktivierung der Niederlassung führen, aber leider nur für
die Allgemeinmedizin.
Da diese Verbesserungen für uns Pädiaterinnen und Pädiater als
Primärversorger für die Altersgruppe 0-18 Jahre nicht vorgesehen
sind, wird es zu einem weiter sinkenden Interesse an Kassenverträgen
kommen, was die Situation für die noch vorhandenen Kolleginnen und Kollegen
mit Verträgen weiter verschärft. Die vorgesehene Möglichkeit der
Mitwirkung von Pädiaterinnen und/oder Pädiatern im Kernteam einer
PV-Einheit nur in Verbindung mit Ärztinnen und/oder Ärzten für
Allgemeinmedizin bei unverändertem Versorgungsauftrag für alle
Altersstufen ist keine geeignete Lösung.
Durch die einseitige Änderung des grundsätzlich bewährten dualen
Versorgungssystems würde es zu einer markanten Verschlechterung der
Versorgungsqualität für Kinder und Jugendliche kommen, da
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin für diese
Altersgruppe eine deutlich geringere Ausbildung haben.
Somit würde das im Gesetz gestellte Ziel einer qualitativ hoch
stehenden Versorgung nicht nur nicht erreicht werden, sondern würde das
Gesetz im Gegenteil zu einer Verschlechterung beitragen.
Ich schlage vor, im PVG die Möglichkeit zu schaffen, dass Kinder- und
Jugendärztinnen und -ärzten unter Einschränkung des
Versorgungsauftrages auf die Altersgruppe von 0-18 Jahren die gleichen
Organisationsformen und Rahmenbedingungen wie den Ärztinnen und
Ärzten für Allgemeinmedizin offen stehen.
Und ebenso sollen allen Eltern die Möglichkeiten offen stehen, primär zur Pädiaterin/zum Pädiater zu gehen, der eine um viele Jahre längere Ausbildung hat gegebüber der 3-monatigen Ausbildung in der Allgemeinmedizin. Jeder muss sich selber fragen, wohin er mit den eigenen Kindern gehen möchte.
Dr. Christa Kostron