Dr. Reinhold Rauscher
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
Leonhard-von-Keutschachstr. 14
5020
Salzburg
An die Begutachtungsstellen des
Bundesministeriums für Gesundheit und
Frauen
und des Parlaments, per e-Mail
an
vera.pribitzer@bmgf.gv.at und
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Salzburg,
12. 5. 2017
Stellungnahme zum Entwurf des
Primärversorgungsgesetzes 2017 – PVG 2017
Ich nehme zum Entwurf des PVG 2017 als davon betroffener
Kinder- und Jugendarzt wie
folgt Stellung:
Derzeit erfolgt die Primärversorgung von
Kindern und Jugendlichen durch Ärztinnen und Ärzte für
Allgemeinmedizin und für Pädiatrie. In beiden Arztgruppen gibt es
zunehmende Probleme in der Nachbesetzung von Kassenstellen, die Ursachen sind
ähnlich. In der Pädiatrie sind bereits viele Kassenstellen unbesetzt,
es werden Verträge zurückgelegt und die Altersstruktur lässt
eine weitere Zunahme des Problems erwarten.
Ursache der Entwicklung sind eine sehr hohe
zeitliche und persönliche Belastung bei oft unbefriedigender
Honorarsituation und ein Mangel an Möglichkeiten, mit neuen
Organisationsformen diesen Problemen zu begegnen. Der vorliegende Entwurf des
PVG beinhaltet positive Ansätze wie die Schaffung von
multiprofessionellen, interdisziplinären Teams und die Zusammenarbeit
mehrerer Ärztinnen und Ärzte in verschiedenen Formen. Damit sollen
laut Vorblatt explizit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zu einer
Attraktivierung der Niederlassung führen, aber leider nur für die
Allgemeinmedizin.
Da diese Verbesserungen für uns
Pädiaterinnen und Pädiater als Primärversorger für die
Altersgruppe 0-18 Jahre nicht vorgesehen sind, wird es zu einem weiter
sinkenden Interesse an Kassenverträgen kommen, was die Situation für
die noch vorhandenen Kolleginnen und Kollegen mit Verträgen weiter
verschärft. Die vorgesehene Möglichkeit der Mitwirkung von
Pädiaterinnen und/oder Pädiatern im Kernteam einer PV-Einheit nur in
Verbindung mit Ärztinnen und/oder Ärzten für Allgemeinmedizin
bei unverändertem Versorgungsauftrag für alle Altersstufen ist keine
geeignete Lösung.
Durch die einseitige Änderung des
grundsätzlich bewährten dualen Versorgungssystems würde es zu
einer markanten Verschlechterung der Versorgungsqualität für Kinder
und Jugendliche kommen, da Ärztinnen und Ärzte für
Allgemeinmedizin für diese Altersgruppe eine deutlich geringere Ausbildung
haben.
Somit würde das im Gesetz gestellte Ziel einer qualitativ hoch
stehenden Versorgung nicht nur nicht erreicht werden, sondern würde das
Gesetz im Gegenteil zu einer Verschlechterung beitragen.
Ich schlage vor, im PVG die Möglichkeit zu
schaffen, dass Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten unter
Einschränkung des Versorgungsauftrages auf die Altersgruppe von 0-18
Jahren die gleichen Organisationsformen und Rahmenbedingungen wie den
Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin offen
stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Reinhold Rauscher