Dr. Martin Schwienbacher
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
Grabenweg 58/1
6020 Innsbruck
An die Begutachtungsstellen des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
und des Parlaments, per e-Mail an
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Innsbruck,
am 12.05.2017
Stellungnahme
zum Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017 – PVG 2017
Ich nehme zum Entwurf des PVG 2017 als davon
betroffener Kinder- und Jugendarzt / betroffene Kinder- und
Jugendärztin wie folgt Stellung:
Derzeit erfolgt die Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen durch Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und für Pädiatrie. In beiden Arztgruppen gibt es zunehmende Probleme in der Nachbesetzung von Kassenstellen, die Ursachen sind ähnlich. In der Pädiatrie sind bereits viele Kassenstellen unbesetzt, es werden Verträge zurückgelegt und die Altersstruktur lässt eine weitere Zunahme des Problems erwarten.
Ursache
der Entwicklung sind eine sehr hohe zeitliche und persönliche Belastung
bei oft unbefriedigender Honorarsituation und ein Mangel an Möglichkeiten,
mit neuen Organisationsformen diesen Problemen zu begegnen. Der vorliegende
Entwurf des PVG beinhaltet positive Ansätze wie die Schaffung von
multiprofessionellen, interdisziplinären Teams und die Zusammenarbeit
mehrerer Ärztinnen und Ärzte in verschiedenen Formen. Damit sollen
laut Vorblatt explizit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zu einer
Attraktivierung der Niederlassung führen, aber leider nur für die
Allgemeinmedizin.
Da diese Verbesserungen für uns Pädiaterinnen und Pädiater als
Primärversorger für die Altersgruppe 0-18 Jahre nicht vorgesehen
sind, wird es zu einem weiter sinkenden Interesse an Kassenverträgen
kommen, was die Situation für die noch vorhandenen Kolleginnen und
Kollegen mit Verträgen weiter verschärft. Die vorgesehene
Möglichkeit der Mitwirkung von Pädiaterinnen und/oder Pädiatern
im Kernteam einer PV-Einheit nur in Verbindung mit Ärztinnen und/oder
Ärzten für Allgemeinmedizin bei unverändertem Versorgungsauftrag
für alle Altersstufen ist keine geeignete Lösung.
Durch die einseitige Änderung des grundsätzlich bewährten dualen
Versorgungssystems würde es zu einer markanten Verschlechterung der
Versorgungsqualität für Kinder und Jugendliche kommen, da
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin für diese
Altersgruppe eine deutlich geringere Ausbildung haben.
Somit würde das im Gesetz gestellte Ziel einer qualitativ hoch
stehenden Versorgung nicht nur nicht erreicht werden, sondern würde das
Gesetz im Gegenteil zu einer Verschlechterung beitragen.
Ich schlage vor, im PVG die Möglichkeit zu schaffen, dass Kinder- und
Jugendärztinnen und -ärzten unter Einschränkung des
Versorgungsauftrages auf die Altersgruppe von 0-18 Jahren die gleichen
Organisationsformen und Rahmenbedingungen wie den Ärztinnen und
Ärzten für Allgemeinmedizin offen stehen.
Dr. Martin Schwienbacher