Dr. Hermann Graf
FA f Kinder- u Jugendheilkunde
(Neonatologie und päd. Intensivmedizin)
Spitalstrasse 1
7350 Oberpullendorf
An die Begutachtungsstellen des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
und des Parlaments
Per E-Mail an
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at Oberpullendorf, 12.5.17
Betrifft: Stellungnahme zum Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017 – PVG 2017
Der vorliegende Entwurf zum Primärversorgungsgesetz lässt eine qualitative
Verschlechterung der Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen erwarten.
Im derzeitigen, historisch gewachsenen dualen System werden Kinder und Jugendliche von Allgemeinmedizinern und Pädiatern versorgt.
Das zur Begutachtung vorliegende PV-Gesetz beinhaltet sehr positive Ansätze wie die Schaffung von interdisziplinären, multiprofessionellen Teams.
Gleichzeitig sollen damit ausschließlich Allgemeinmediziner zur Führung eines PHC ermächtigt werden.
Pädiater als wichtige Primärversorger für die Altersgruppe 0-18 Jahre sind nicht
Vorgesehen.
Die plötzliche, einseitige Änderung des grundsätzlich bewährten dualen Systems würde zu einer markanten Verschlechterung der Versorgungsqualität für Kinder und Jugendliche führen, da Allgemeinmediziner für diese Altersgruppe eine deutlich geringere Ausbildung haben.
Somit würde das definierte Ziel einer qualitativ hoch stehenden Versorgung nicht
nicht erreicht werden und das Gesetz zu einer Verschlechterung beitragen.
Die vorgesehene Möglichkeit der Aufnahme von Pädiatern in das Kernteam einer PVEinheit neben Allgemeinmedizinern bei unverändertem Versorgungsauftrag für alle Altersstufen ist keine geeignete Lösung.
Ich fordere Sie auf, durch Änderungen im PVG-Entwurf die Möglichkeit zu schaffen, dass Pädiater orts- und bedarfsabhängig unter Einschränkung des Versorgungsauftrages auf die Altersgruppe von 0-18 Jahren die gleichen Organisationsformen und Rahmenbedingungen wie Allgemeinmedizinern
offen stehen.
Dadurch könnten auch für die Altersgruppe 0-18a qualitativ hoch stehende und entsprechend ausgebildete PV-Teams geschaffen werden.
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Dr. Hermann Graf