Landeck , 14.5.2017
Stellungnahme zum Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017 – PVG 2017
Ich
nehme zum Entwurf des PVG 2017 als davon betroffener
Kinder- und Jugendarzt / betroffene Kinder- und Jugendärztin wie folgt
Stellung:
Derzeit
erfolgt die Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen durch
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und für
Pädiatrie. In beiden Arztgruppen gibt es zunehmende Probleme in der
Nachbesetzung von Kassenstellen, die Ursachen sind ähnlich. In der
Pädiatrie sind bereits viele Kassenstellen unbesetzt, es werden
Verträge zurückgelegt und die Altersstruktur lässt eine weitere
Zunahme des Problems erwarten.
Ursache
der Entwicklung sind eine sehr hohe zeitliche und persönliche Belastung
bei oft unbefriedigender Honorarsituation und ein Mangel an Möglichkeiten,
mit neuen Organisationsformen diesen Problemen zu begegnen. Der vorliegende
Entwurf des PVG beinhaltet positive Ansätze wie die Schaffung von
multiprofessionellen, interdisziplinären Teams und die Zusammenarbeit
mehrerer Ärztinnen und Ärzte in verschiedenen Formen. Damit sollen
laut Vorblatt explizit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zu einer
Attraktivierung der Niederlassung führen, aber leider nur für die
Allgemeinmedizin.
Da
diese Verbesserungen für uns Pädiaterinnen und Pädiater als
Primärversorger für die Altersgruppe 0-18 Jahre nicht vorgesehen
sind, wird es zu einem weiter sinkenden Interesse an Kassenverträgen
kommen, was die Situation für die noch vorhandenen Kolleginnen und
Kollegen mit Verträgen weiter verschärft. Die vorgesehene Möglichkeit
der Mitwirkung von Pädiaterinnen und/oder Pädiatern im Kernteam einer
PV-Einheit nur in Verbindung mit Ärztinnen und/oder Ärzten für
Allgemeinmedizin bei unverändertem Versorgungsauftrag für alle
Altersstufen ist keine geeignete Lösung.
Durch
die einseitige Änderung des grundsätzlich bewährten dualen
Versorgungssystems würde es zu einer markanten Verschlechterung der
Versorgungsqualität für Kinder und Jugendliche kommen, da
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin für diese Altersgruppe
eine deutlich geringere Ausbildung haben.
Somit
würde das im Gesetz gestellte Ziel einer qualitativ hoch stehenden
Versorgung nicht nur nicht erreicht werden, sondern würde das Gesetz im
Gegenteil zu einer Verschlechterung beitragen.
Ich
schlage vor, im PVG die Möglichkeit zu schaffen, dass Kinder- und
Jugendärztinnen und -ärzten unter Einschränkung des
Versorgungsauftrages auf die Altersgruppe von 0-18 Jahren die gleichen
Organisationsformen und Rahmenbedingungen wie den Ärztinnen und
Ärzten für Allgemeinmedizin offen
stehen.
Dr.
Romana Slapakova
FÄ für Kinder – und Jugendheilkunde