An die
Begutachtungsstellen des
BM für Gesundheit und Frauen
und des Parlaments
Innsbruck, 14.5.2017
per e-mail an
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Betreff: Stellungnahme zum Entwurf des PVG 2017
Ich nehme zum Entwurf des PVG 2017 als betroffener Facharzt für
Kinder-und Jugendheilkunde wie folgt Stellung:
Im Entwurf zum PVG 2017 soll eine Primärversorgungseinheit eine wohnortnahe,
medizinisch hochqualitative Versorgung der PatientInnen mit besserer zeitlicher
Verfügbarkeit erbringen.
Uns als Fachärzte für Kinder-und Jugendheilkunde sind die PatientInnen der
Altersgruppe 0-18 Jahre anvertraut.
Um für diese Altersgruppen die bestmögliche wohnortnahe Versorgung im
Sinne des PVG 2017 zu gewährleisten, plädiere ich dafür, dass auch
PädiaterInnen die gleichen Organisations-und Rahmenbedingungen wie den
ÄrztInnen für Allgemeinmedizin zugestanden werden und sie somit als Primärversorger
für die Altersgruppe 0-18 Jahre tätig sein können.
Die Kinder-und Jugendheilkunde ist ein sehr umfangreiches Fachgebiet, das alle
Erkrankungen und deren Behandlung von Kindern und Jugendlichen umfaßt.
Um eine entsprechend hochqualitative Versorgung der anvertrauten PatientInnen
zu gewährleisten, bedarf es einer jahrelangen Ausbildung und konstanten
Weiterbildung.
Im Gegensatz zu diesen Anforderungen hat man in der Ärzteausbildungsordnung 2015
die Ausbildung für Allgemeinmediziner/Innen im Sonderfach Kinder-und Jugendheilkunde
auf 3 Monate verkürzt.
Es ist, glaube ich, unmöglich mit 3 Monaten Ausbildung in Pädiatrie die im PVG 2017-
Entwurf geforderten Ansprüche bezogen auf die Altersgruppe 0-18 Jahre zu erfüllen.
Im Sinne der Versorgung unserer Kinder und Jugendlichen auf einem hohen medizinischen
Niveau, wohnortnah und mit guter zeitlicher Erreichbarkeit ist die Einbindung der
PädiaterInnen als gleichgestellte Primärversorger in das neue Versorgungskonzept
wichtig und essentiell.
Dr. Doris Hof