Stellungnahme
Dr.
Roswitha Meindl
Kepler
Universitätsklinikum
Med Campus IV Linz
Krankenhausstrasse
26 - 30
4020 Linz
An die Begutachtungsstellen des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
und des Parlaments, per e-Mail
an
vera.pribitzer@bmgf.gv.at
und
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Linz, 15.5.2017
Stellungnahme zum Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017
– PVG 2017
Ich nehme zum Entwurf des PVG 2017 als davon betroffene Kinder- und
Jugendärztin wie folgt Stellung:
Derzeit erfolgt die Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen
durch Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und
für Pädiatrie. In beiden Arztgruppen gibt es zunehmende
Probleme in der Nachbesetzung von Kassenstellen, die Ursachen sind
ähnlich. In der Pädiatrie sind bereits viele Kassenstellen
unbesetzt, es werden Verträge zurückgelegt und die
Altersstruktur lässt eine weitere Zunahme des Problems erwarten.
Ursache der Entwicklung sind eine sehr hohe zeitliche und
persönliche Belastung bei oft unbefriedigender Honorarsituation und
ein Mangel an Möglichkeiten, mit neuen Organisationsformen diesen
Problemen zu begegnen. Der vorliegende Entwurf des PVG beinhaltet
positive Ansätze wie die Schaffung von multiprofessionellen,
interdisziplinären Teams und die Zusammenarbeit mehrerer Ärztinnen
und Ärzte in verschiedenen Formen. Damit sollen laut Vorblatt
explizit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zu einer
Attraktivierung der Niederlassung führen, aber leider nur für
die Allgemeinmedizin.
Da diese Verbesserungen für uns Pädiaterinnen und Pädiater
als Primärversorger für die Altersgruppe 0-18 Jahre nicht
vorgesehen sind, wird es zu einem weiter sinkenden Interesse an
Kassenverträgen kommen, was die Situation für die noch
vorhandenen Kolleginnen und Kollegen mit Verträgen weiter verschärft.
Die vorgesehene Möglichkeit der Mitwirkung von Pädiaterinnen
und/oder Pädiatern im Kernteam einer PV-Einheit nur in Verbindung
mit Ärztinnen und/oder Ärzten für Allgemeinmedizin bei
unverändertem Versorgungsauftrag für alle Altersstufen ist
keine geeignete Lösung.
Durch die einseitige Änderung des grundsätzlich bewährten
dualen Versorgungssystems würde es zu einer markanten
Verschlechterung der Versorgungsqualität für Kinder und
Jugendliche kommen, da Ärztinnen und Ärzte für
Allgemeinmedizin für diese Altersgruppe eine deutlich geringere
Ausbildung haben.
Somit würde das im Gesetz gestellte Ziel einer qualitativ hoch
stehenden Versorgung nicht nur nicht erreicht werden, sondern würde
das Gesetz im Gegenteil zu einer Verschlechterung beitragen.
Ich schlage vor, im PVG die Möglichkeit zu schaffen, dass Kinder-
und Jugendärztinnen und -ärzten unter Einschränkung des
Versorgungsauftrages auf die Altersgruppe von 0-18 Jahren die gleichen
Organisationsformen und Rahmenbedingungen wie den Ärztinnen und
Ärzten für Allgemeinmedizin offen
stehen.
OÄ Dr. Roswitha Meindl
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