Dr.Sylvia Stein-Krumholz
Kinder und Jugendfachärztin
Wollzeile 12/1/11
1010 Wien


Wien, 15.05.2017


Stellungnahme zum Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017-PVG 2017

Ich nehme zum Entwurf des PVG 2017 als davon betroffene Kinder und Jugensärztin wie folgt Stellung:
Derzeit erfolgt die Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen durch Ärztinnen und Ärzte für Allgemein
Medizin und Pädiatrie.
In beiden Arztgruppen gibt es Probleme bei der Nachbesetzung von Kassenstelln, die Ursachen sind ähnlich.
In der Pädiatrie sind bereits viele Kassenstelln unbesetzt, es werden Verträge zurückgelegt und die Altersstruktur der noch tägigen Kolleginnene und Kollegen lässt eine weitere Zunahme des Problems erwarten.
Ursache der Entwicklung sind eine sehr hohe zeitliche und persönliche Belastung bei oft unbefriedigender Honorarsituation und
Ein Mangel an Möglickeiten,mit neuen Organisationsformen diesen Problemen zu begegnen. Dazu ist zu bemerken, daß in beispielsweise
der Wiener Ärztekammer zahlreiche Anträge auf Gruppen-und Gemeinschaftspraxen eingebracht worden sind, die ihrer Umsetzung harren.
Der vorliegende Entwurf des PVG beinhaltet positive Ansätze wie die Schaffung von multiprofessionellen Teams und die Zusammenarbeit mehrere Ärztinnen und Ärzte in verschiedenen Formen.Damit sollen laut Vorblatt explizit Rahmenbedingungen geschaffen werden,die zu einer Attraktivierung der Niederlassung führen,aber leider nur für die Allgemeinmedizin.

Es ist unbestritten,daß wir Kinder-und Jugendfachärzte und –ärztinnen aufgrund unserer fachlichen Qualifikation und langjährigen
Ausbildung und Erfahrung die eigentlichen Primärversorger der Kinder und Jugendlichen , den zukünftigen erwachsenen Bürgern und Bürgerinnen dieses Landes, sind.

Wir stellen daher fest, daß es aufgrund dieser Tatsache eine unabdingbare Notwendigkeit ist, Primärversorgungsstrukturen zu schaffen,in denen Kinder-und Jugendfachärztinnen und-ärzte die zentrale Stellung mit zugeordneten medizinschem Fachpersonal ähnlich den PVCs für Erwachsene innehaben müssen.

Wird auf diese Tatsache nicht Rücksicht genommen, wird das im Gesetz gestellte Ziel einer qualitativ hochstehenden Versorgung für
Kinder und Jugendliche nicht nur unerreicht bleiben, sondern würde das Gesetz zu einer deutlichen Verschlechterung beitragen.

Dr. Sylvia Stein-Krumholz
Kinder und Jugendfachärztin