Dr.Sylvia Stein-Krumholz
Kinder und Jugendfachärztin
Wollzeile 12/1/11
1010 Wien
Wien, 15.05.2017
Stellungnahme zum Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017-PVG 2017
Ich nehme zum Entwurf des PVG 2017 als davon betroffene Kinder und
Jugensärztin wie folgt Stellung:
Derzeit erfolgt die Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen durch
Ärztinnen und Ärzte für Allgemein
Medizin und Pädiatrie.
In beiden Arztgruppen gibt es Probleme bei der Nachbesetzung von Kassenstelln,
die Ursachen sind ähnlich.
In der Pädiatrie sind bereits viele Kassenstelln unbesetzt, es werden
Verträge zurückgelegt und die Altersstruktur der noch tägigen
Kolleginnene und Kollegen lässt eine weitere Zunahme des Problems
erwarten.
Ursache der Entwicklung sind eine sehr hohe zeitliche und persönliche
Belastung bei oft unbefriedigender Honorarsituation und
Ein Mangel an Möglickeiten,mit neuen Organisationsformen diesen Problemen
zu begegnen. Dazu ist zu bemerken, daß in beispielsweise
der Wiener Ärztekammer zahlreiche Anträge auf Gruppen-und
Gemeinschaftspraxen eingebracht worden sind, die ihrer Umsetzung harren.
Der vorliegende Entwurf des PVG beinhaltet positive Ansätze wie die
Schaffung von multiprofessionellen Teams und die Zusammenarbeit mehrere
Ärztinnen und Ärzte in verschiedenen Formen.Damit sollen laut
Vorblatt explizit Rahmenbedingungen geschaffen werden,die zu einer
Attraktivierung der Niederlassung führen,aber leider nur für die
Allgemeinmedizin.
Es ist unbestritten,daß wir Kinder-und Jugendfachärzte und
–ärztinnen aufgrund unserer fachlichen Qualifikation und
langjährigen
Ausbildung und Erfahrung die eigentlichen Primärversorger der Kinder und
Jugendlichen , den zukünftigen erwachsenen Bürgern und
Bürgerinnen dieses Landes, sind.
Wir stellen daher fest, daß es aufgrund dieser Tatsache eine unabdingbare
Notwendigkeit ist, Primärversorgungsstrukturen zu schaffen,in denen
Kinder-und Jugendfachärztinnen und-ärzte die zentrale Stellung mit
zugeordneten medizinschem Fachpersonal ähnlich den PVCs für
Erwachsene innehaben müssen.
Wird auf diese Tatsache nicht Rücksicht genommen, wird das im Gesetz
gestellte Ziel einer qualitativ hochstehenden Versorgung für
Kinder und Jugendliche nicht nur unerreicht bleiben, sondern würde das
Gesetz zu einer deutlichen Verschlechterung beitragen.
Dr. Sylvia Stein-Krumholz
Kinder und Jugendfachärztin