An die Begutachtungsstellen des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
und des Parlaments, per e-Mail an          
vera.pribitzer@bmgf.gv.at und
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
 
Wien, 15.05.2017

 

Betreff: Stellungnahme zum Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017 – PVG 2017

Sehr geehrte Damen und Herrn,

Ich nehme zum Entwurf des PVG 2017 als davon betroffener Kinder- und Jugendarzt wie folgt Stellung:
Derzeit erfolgt die Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen durch Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und für Pädiatrie. In beiden Arztgruppen gibt es zunehmende Probleme in der Nachbesetzung von Kassenstellen, die Ursachen sind ähnlich. In der Pädiatrie sind bereits viele Kassenstellen unbesetzt, es werden Verträge zurückgelegt und die Altersstruktur lässt eine weitere Zunahme des Problems erwarten.
Ursache der Entwicklung sind eine sehr hohe zeitliche und persönliche Belastung bei oft unbefriedigender Honorarsituation und ein Mangel an Möglichkeiten, mit neuen Organisationsformen diesen Problemen zu begegnen. Der vorliegende Entwurf des PVG beinhaltet positive Ansätze wie die Schaffung von multiprofessionellen, interdisziplinären Teams und die Zusammenarbeit mehrerer Ärztinnen und Ärzte in verschiedenen Formen. Damit sollen laut Vorblatt explizit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zu einer Attraktivierung der Niederlassung führen, aber leider nur für die Allgemeinmedizin.

Da diese Verbesserungen für uns Pädiaterinnen und Pädiater als Primärversorger für die Altersgruppe 0-18 Jahre nicht vorgesehen sind, wird es zu einem weiter sinkenden Interesse an Kassenverträgen kommen, was die Situation für die noch vorhandenen Kolleginnen und Kollegen mit Verträgen weiter verschärft. Die vorgesehene Möglichkeit der Mitwirkung von Pädiaterinnen und/oder Pädiatern im Kernteam einer PV-Einheit nur in Verbindung mit Ärztinnen und/oder Ärzten für Allgemeinmedizin bei unverändertem Versorgungsauftrag für alle Altersstufen ist keine geeignete Lösung.

Durch die einseitige Änderung des grundsätzlich bewährten dualen Versorgungssystems würde es zu einer markanten Verschlechterung der Versorgungsqualität für Kinder und Jugendliche kommen, da Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin für diese Altersgruppe eine deutlich geringere Ausbildung (3-4 Monate gegenüber 6 Jahren) haben.

Somit würde das im Gesetz gestellte Ziel einer qualitativ hoch stehenden Versorgung nicht nur nicht erreicht werden, sondern würde das Gesetz im Gegenteil zu einer Verschlechterung beitragen.
Ich schlage vor, im PVG die Möglichkeit zu schaffen, dass Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten unter Einschränkung des Versorgungsauftrages auf die Altersgruppe von 0-18 Jahren die gleichen Organisationsformen und Rahmenbedingungen wie den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin offen stehen.                

 

Univ. Doz. Dr. Michael Dworzak 

Titlgasse 1a

1130 Wien                                                                                                                
                                                                                                       
                                                                                              
              

Univ.Doz. Dr. Michael Dworzak, MD

Assoc. Prof. of Pediatrics

Senior Pediatric Oncologist

Study Chair pedAML/CML/MDS/SAA Austria

I-BFM representative Austria

ITCC Representative Austria

Co-ordinator iBFM FLOW Network

Section Editor PedOnc MEMO Journal

 

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