An die Begutachtungsstellen des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
und des Parlaments, per e-Mail
an
vera.pribitzer@bmgf.gv.at
und
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Wien, 15.05.2017
Betreff: Stellungnahme zum Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017 – PVG 2017
Sehr geehrte Damen und Herrn,
Ich nehme zum Entwurf des PVG 2017 als davon betroffener
Kinder- und Jugendarzt
wie folgt Stellung:
Derzeit erfolgt die Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen durch
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und für Pädiatrie.
In beiden Arztgruppen gibt es zunehmende Probleme in der Nachbesetzung von
Kassenstellen, die Ursachen sind ähnlich. In der Pädiatrie sind
bereits viele Kassenstellen unbesetzt, es werden Verträge
zurückgelegt und die Altersstruktur lässt eine weitere Zunahme des
Problems erwarten.
Ursache der Entwicklung sind eine sehr hohe zeitliche und persönliche
Belastung bei oft unbefriedigender Honorarsituation und ein Mangel an
Möglichkeiten, mit neuen Organisationsformen diesen Problemen zu begegnen.
Der vorliegende Entwurf des PVG beinhaltet positive Ansätze wie die
Schaffung von multiprofessionellen, interdisziplinären Teams und die
Zusammenarbeit mehrerer Ärztinnen und Ärzte in verschiedenen Formen.
Damit sollen laut Vorblatt explizit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zu
einer Attraktivierung der Niederlassung führen, aber leider nur
für die Allgemeinmedizin.
Da diese Verbesserungen für uns Pädiaterinnen und Pädiater als
Primärversorger für die Altersgruppe 0-18 Jahre nicht vorgesehen
sind, wird es zu einem weiter sinkenden Interesse an Kassenverträgen
kommen, was die Situation für die noch vorhandenen Kolleginnen und
Kollegen mit Verträgen weiter verschärft. Die vorgesehene
Möglichkeit der Mitwirkung von Pädiaterinnen und/oder Pädiatern
im Kernteam einer PV-Einheit nur in Verbindung mit Ärztinnen und/oder
Ärzten für Allgemeinmedizin bei unverändertem Versorgungsauftrag
für alle Altersstufen ist keine geeignete Lösung.
Durch die einseitige Änderung des grundsätzlich bewährten dualen
Versorgungssystems würde es zu einer markanten Verschlechterung der
Versorgungsqualität für Kinder und Jugendliche kommen, da
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin für diese
Altersgruppe eine deutlich geringere Ausbildung (3-4 Monate gegenüber 6
Jahren) haben.
Somit würde das im Gesetz gestellte Ziel einer qualitativ hoch
stehenden Versorgung nicht nur nicht erreicht werden, sondern würde das
Gesetz im Gegenteil zu einer Verschlechterung beitragen.
Ich schlage vor, im PVG die Möglichkeit zu schaffen, dass Kinder- und
Jugendärztinnen und -ärzten unter Einschränkung des
Versorgungsauftrages auf die Altersgruppe von 0-18 Jahren die gleichen
Organisationsformen und Rahmenbedingungen wie den Ärztinnen und
Ärzten für Allgemeinmedizin offen stehen.
Univ. Doz. Dr. Michael Dworzak
Titlgasse 1a
1130 Wien
Univ.Doz. Dr. Michael Dworzak, MD
Assoc. Prof. of Pediatrics
Senior Pediatric Oncologist
Study Chair pedAML/CML/MDS/SAA Austria
I-BFM representative Austria
ITCC Representative Austria
Co-ordinator iBFM FLOW Network
Section Editor PedOnc MEMO Journal
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