An die Begutachtungsstellen des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
und des Parlaments, per e-Mail
an
vera.pribitzer@bmgf.gv.at und
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Lichtenberg, 16.05.2017
Stellungnahme zum
Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017 – PVG 2017
Ich nehme zum Entwurf des PVG 2017 als Praktische Ärztin und
Ärztin für Arbeitsmedizin wie folgt Stellung:
Durch meine Arbeit als Arbeitsmedizinerin komme ich täglich mit sehr vielen verschieden Menschen aus unterschiedlichsten Positionen, Schichten und Nationalitäten zusammen. Im Gespräch kommen die Mitarbeiter auch regelmäßig mit Fragen und Sorgen um Ihre Kinder auf mich zu. Insbesondere höre ich immer wieder, dass es im Niedergelassen Bereich kaum mehr möglich ist einen Kinderarzt / Kinderärztin zu finden und so viele Eltern verzweifelt die Krankenhausambulanzen überfüllen.
Es braucht eine gute und konstante Betreuung unsere aller Kinder durch einen Kinderarzt Kinderärztin des Vertrauens in relativ naher Umgebung zum Wohnort.
Derzeit erfolgt die Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen durch
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und für
Pädiatrie. In beiden Arztgruppen gibt es zunehmende Probleme in der
Nachbesetzung von Kassenstellen, die Ursachen sind ähnlich. In der
Pädiatrie sind bereits viele Kassenstellen unbesetzt, es werden
Verträge zurückgelegt und die Altersstruktur lässt eine weitere
Zunahme des Problems erwarten.
Ursache der Entwicklung sind eine sehr hohe zeitliche und persönliche
Belastung bei oft unbefriedigender Honorarsituation und ein Mangel an
Möglichkeiten, mit neuen Organisationsformen diesen Problemen zu begegnen.
Der vorliegende Entwurf des PVG beinhaltet positive Ansätze wie die
Schaffung von multiprofessionellen, interdisziplinären Teams und die
Zusammenarbeit mehrerer Ärztinnen und Ärzte in verschiedenen Formen.
Damit sollen laut Vorblatt explizit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zu
einer Attraktivierung der Niederlassung führen, aber leider nur für
die Allgemeinmedizin.
Da diese Verbesserungen für uns Pädiaterinnen und Pädiater als
Primärversorger für die Altersgruppe 0-18 Jahre nicht vorgesehen
sind, wird es zu einem weiter sinkenden Interesse an Kassenverträgen
kommen, was die Situation für die noch vorhandenen Kolleginnen und Kollegen
mit Verträgen weiter verschärft. Die vorgesehene Möglichkeit der
Mitwirkung von Pädiaterinnen und/oder Pädiatern im Kernteam einer
PV-Einheit nur in Verbindung mit Ärztinnen und/oder Ärzten für
Allgemeinmedizin bei unverändertem Versorgungsauftrag für alle
Altersstufen ist keine geeignete Lösung.
Durch die einseitige Änderung des grundsätzlich bewährten dualen
Versorgungssystems würde es zu einer markanten Verschlechterung der
Versorgungsqualität für Kinder und Jugendliche kommen, da
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin für diese
Altersgruppe eine deutlich geringere Ausbildung haben.
Somit würde das im Gesetz gestellte Ziel einer qualitativ hoch
stehenden Versorgung nicht nur nicht erreicht werden, sondern würde das
Gesetz im Gegenteil zu einer Verschlechterung beitragen.
Ich schlage vor, im PVG die Möglichkeit zu schaffen, dass Kinder- und
Jugendärztinnen und -ärzten unter Einschränkung des
Versorgungsauftrages auf die Altersgruppe von 0-18 Jahren die gleichen
Organisationsformen und Rahmenbedingungen wie den Ärztinnen und Ärzten
für Allgemeinmedizin offen
stehen.
Dr.
Mehtap Prandstetter