An das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

per E-Mail:

vera.pribitzer@bmgf.gv.at

 

STELLUNGNAHME ZUM GRUG 2017/PVG 2017

Ich ersuche meine Stellungnahme zu § 342c.11 entgegenzunehmen, dieser Text läuft dem Versprechen auch in Zukunft österreichweit Einzelordinationen zu etablieren entgegen.

 § 342c.11Einzelverträge nach § 343 mit Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin, die nach In-Kraft- Treten des Primärversorgungsgesetzes 2017 abgeschlossen werden, können unter Einhaltung der Kündigungsfrist nach § 343 Abs. 4 gekündigt werden, wenn bei Ausschreibung die Planung einer Primärversorgungseinheit im selben Versorgungsgebiet im RSG bereits abgebildet ist und die Ärztin oder der Arzt die Beteiligung an einer Primärversorgungseinheit entgegen einer vorvertraglichen Zusage ablehnt. Eine solche Zusage ist für fünf Jahre bindend, wobei in der Ausschreibung eine abweichende Frist vereinbart werden kann.

Da hier nicht ausgeführt wird wie ein Versorgungsgebiet definiert ist, und der RSG für Ballungszentren wie Wien voraussichtlich in jedem Bezirk eine PVE vorsieht könnte in Ballungszentren nach Beschluss dieses Gesetzes eine Befristung des Großteils zukünftiger Einzelverträge resultieren. 

Gerade im städtischen Umfeld sind die Anlaufkosten für Einzelordinationen außerordentlich hoch (hohe Mietkosten, hohe Kosten für gesetzeskonforme Adaptierung,.. ),  fehlende Planungssicherheit wird Fremdfinanzierung hochgradig erschweren-.Die  Niederlassung im Rahmen eines Einzelvertrages von jungen, zur Allgemeinmedizin motivierten Ärzten wird durch dieses Gesetz also beinahe verunmöglicht.

Es besteht der Wunsch vieler Patienten, auch in Ballungsräumen Kunden einer Einzelordination zu sein. Der Weiterbestand der Einzelordinationen wurde den Patienten im Rahmen der Vorfelddiskussion auch immer zugesichert.

Wenn hier durch Befristung Rahmenbedingungen geschaffen werden, die jungen Ärzten die Gründung einer Einzelordination massiv erschweren, und nach Beschluss dieses Gesetzes keine neuen Einzelordinationen in Ballungszentren eröffnet werden, wird das Bedürfnis vieler Patienten weiterhin in Einzelordinationen versorgt zu werden nicht respektiert.

 Danke für die Kenntnisnahme

Dr. Gudrun Khünl-Brady –niedergelassene Ärztin für Allgemeinmedizin