FA f.Kinder-u.Jugenheilkunde
Knabenseminarstraße 27
4040 Linz
An die Begutachtungsstellen des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
und des Parlaments
Ich nehme zum Entwurf des PGV 2017 wie folgt Stellung:
Derzeit erfolgt die Primärversorgung von Kindern uns Jugendlichen durch Ärztinnen u.Ärzte für Allgemeinmedizin
und für Pädiatrie.In beiden Arztgruppen gibt es zunehmende Probleme in der Nachbesetzung von Kassenstellen,
die Ursachen sind ähnlich.
Der vorliegende Entwurf des PGV beinhaltet positive Ansätze wie die Schaffung von interdisziplinären Teams
und die Zusammenarbeit mehrere Ärztinnen und Äezte in verschiedenen Formen.Damit sollen Rahmenbedingungen
geschaffen werden,die zu einer Attraktivierung der Niderlassung führen sollen,aber nur für Ärztinnen und Ärzt für
Allgemeinmedizin.
Bei Umsetzng des Gesetzes in der vorliegenden Form ist zu erwarten,daß durch die Förderung der Allgemeinmedizin
mit neuen Organisations-und Honorierungsformen bei nicht ausreichender Berücksichtigung der
Pädiaterinnen und Pädiater die Nachbesetzungsprobleme bei pädiatrischen Kassenstellen noch weiter
zunehmen werden und die Bildung von auf Kinder und Jugendliche spezialisierten Teams nicht möglich ist.
Dies muß zu einer Verschiebung der Versorgung hin zu Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin,die
für diese Altersgruppe aber oft unzureichend ausgebildet sind,und zu ihren Teams führe,die ebenfalls alle
Altersstufen zu versorgen haben.
Somit würde das im PGV gestellte Ziel einer qualitativ hoch stehenden Versorgung nicht nur nicht erreicht werden,sonder würde das Gesetz in der vorliegenden Form im Gegenteil zu einer Verschlechterung der Versorgung von
Kinder und Jugendlichen führen.
Die vorgesehene Möglichkeit der Mitwirkung von Pädiaterinnen und/oder Pädiatern im Kernteam einer PV-Einheit nur in Verbindung mit Ärztinnen und/oder Ärzten für Allgemeinmedizin bei unverändertem Versorgungsauftrag
für allle Altersstufen ist keine geeignete Lösung.
Ich schlage vor,im PGV die Möglichkeit zu schaffen,daß Kinder-und Jugendärztinnen und -ärzten unter
Einschränkung des Versorgungsauftrages auf die Altersgruppe von 0-18 Jahren die gleichen Organisationsformen
und Rahmenbedingungen wie den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin offen stehen.Dadurch könnten
auch für Altersgruppe 0-18Jahre qualitativ hoch stehende und entsprechend ausgebildete PV-Teams
geschaffen werden.
Dr.Tiefenthaller Wolfgang