Dr.Tiefenthaller Wolfgang

FA f.Kinder-u.Jugenheilkunde

Knabenseminarstraße 27

4040 Linz

 

An die Begutachtungsstellen des

Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen

und des Parlaments

 

Ich nehme zum Entwurf des PGV 2017 wie folgt Stellung:

 

Derzeit erfolgt die Primärversorgung von Kindern uns Jugendlichen durch Ärztinnen u.Ärzte für Allgemeinmedizin 

und für Pädiatrie.In beiden Arztgruppen gibt es zunehmende Probleme in der Nachbesetzung von Kassenstellen,

die Ursachen sind ähnlich.

 

Der vorliegende Entwurf des PGV beinhaltet positive Ansätze wie die Schaffung von interdisziplinären Teams

und die Zusammenarbeit mehrere Ärztinnen und Äezte in verschiedenen Formen.Damit sollen Rahmenbedingungen

geschaffen werden,die zu einer Attraktivierung der Niderlassung führen sollen,aber nur für Ärztinnen und Ärzt für 

Allgemeinmedizin.

 

Bei Umsetzng des Gesetzes in der vorliegenden Form ist zu erwarten,daß durch die Förderung der Allgemeinmedizin

mit neuen Organisations-und Honorierungsformen bei nicht ausreichender Berücksichtigung der

Pädiaterinnen und Pädiater die Nachbesetzungsprobleme bei pädiatrischen Kassenstellen noch weiter

zunehmen werden und die Bildung von auf Kinder und Jugendliche spezialisierten Teams nicht möglich ist.

Dies  muß zu einer Verschiebung der Versorgung hin zu Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin,die

für diese Altersgruppe aber oft unzureichend ausgebildet sind,und zu ihren Teams führe,die ebenfalls alle 

Altersstufen zu versorgen haben.

 

Somit würde das im PGV gestellte Ziel einer qualitativ hoch stehenden Versorgung nicht nur nicht erreicht werden,sonder würde das Gesetz in der vorliegenden Form im Gegenteil zu einer Verschlechterung der Versorgung von

Kinder und Jugendlichen führen.

 

Die vorgesehene Möglichkeit der Mitwirkung von Pädiaterinnen und/oder Pädiatern im Kernteam einer PV-Einheit nur in Verbindung mit Ärztinnen und/oder Ärzten für Allgemeinmedizin bei unverändertem Versorgungsauftrag

für allle Altersstufen ist keine geeignete Lösung.

 

Ich schlage vor,im PGV die Möglichkeit zu schaffen,daß Kinder-und Jugendärztinnen und -ärzten unter 

Einschränkung des Versorgungsauftrages auf die Altersgruppe von 0-18 Jahren die gleichen Organisationsformen

und Rahmenbedingungen wie den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin offen stehen.Dadurch könnten

auch für Altersgruppe 0-18Jahre qualitativ hoch stehende und entsprechend ausgebildete PV-Teams

geschaffen werden.

 

 

Dr.Tiefenthaller Wolfgang