An die Begutachtungsstellen des

Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen

und des Parlaments

 

Linz, 18. Mai 2017 

 

Stellungnahme zum Entwurf

des Primärversorgungsgesetzes 2017 – PVG 2017

 

 

Es ist im Interesse der PatientInnen, der ärztlichen und der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe und der Gesundheitspolitik optimale Bedingungen für die Etablierung neuer Versorgungsmodelle zu schaffen. Um multiprofessionelle und interdisziplinäre Versorgung der PatientInnen zu verwirklichen, sind daher auch die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe – das sind PsychotherapeutInnen, Pflegeberufe und MTD - entsprechend im Gesetz abzubilden.

 

Im vorliegenden Gesetzesentwurf werden jedoch die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe vernachlässigt. Es ist keine gesamtvertragliche Regelung zwecks einer bundesweit einheitlichen Bereitstellung aller notwendigen Primärversorgungsleistungen durch nicht-ärztliche Gesundheitsberufe vorgesehen. Der Primärversorgungsgesamtvertrag umfasst nur die ärztliche Hilfe.

 

Daher ist es unerlässlich, einen Primärversorgungs-Gesamtvertrag für ALLE Primärversorgungsleistungen der ärztlichen und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufes abzuschließen.

 

 

 

Es ist notwendig, verbindliche, bundesweit einheitliche Grundsätze der Vergütung und Mindestentlohnung der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe in einem Gesamtvertrag festzulegen.

 

Veränderungsbedarf des Entwurfs besteht aus psychotherapeutischer Sicht konkret bei § 8, der dahingehend abzuändern ist, dass ein bundesgesetzlich verankerter, gemeinsamer Primärversorgungsgesamtvertrag auf Basis des ASVG für die ärztliche Hilfe und die Leistungen der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe vorzusehen ist.

 

Für die Tätigkeit der PsychotherapeutInnen in den Primärversorgungszentren ist zur Sicherung eines kollektiven Interessenschutzes sowie zur Qualitätssicherung seitens des Sozialversicherungsträgers mit der vertretungsbefugten Berufsvereinigung (dem Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) ein Gesamtvertrag abzuschließen.

 

 

 

In Erwartung der Berücksichtigung der Anliegen unserer Berufsgruppe und unserer PatientInnen zeichne ich

Mit freundlichen Grüßen,

 

Klinischer Psychologe und Psychotherapeut