ÖGATAP

Österreichische Gesellschaft für Angewandte Tiefenpsychologie und Allgemeine Psychotherapie

Kaiserstraße 13/14

1070 Wien

 

An die Begutachtungsstellen des

Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen

und des Parlaments

Per E-Mail an           

vera.pribitzer@bmgf.gv.at und

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

Wien, am 20. Mai 2017

 

Stellungnahme zum Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017 – PVG 2017

 

Wir nehmen zum Entwurf des PVG 2017 wie folgt Stellung:

 

Es ist im Interesse der PatientInnen, der ärztlichen und der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe und der Gesundheitspolitik optimale Bedingungen für die Etablierung neuer Versorgungsmodelle zu schaffen. Um eine zeitgemäße, multiprofessionelle und interdisziplinäre Versorgung der PatientInnen zu verwirklichen, sind daher auch die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe – das sind PsychotherapeutInnen, Pflegeberufe und MTD - entsprechend im Gesetz abzubilden.

 

Im vorliegenden Gesetzesentwurf werden jedoch die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe grob vernachlässigt. Es ist keine gesamtvertragliche Regelung zwecks einer bundesweit einheitlichen Bereitstellung aller notwendigen Primärversorgungsleistungen durch nicht-ärztliche Gesundheitsberufe vorgesehen. Der Primärversorgungsgesamtvertrag umfasst nur die ärztliche Hilfe.

 

Daher ist es unseres Erachtens unerlässlich, einen Primärversorgungs-Gesamtvertrag für ALLE Primärversorgungsleistungen der ärztlichen und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufes abzuschließen. Es ist notwendig, verbindliche, bundesweit einheitliche Grundsätze der Vergütung und Mindestentlohnung der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe in einem Gesamtvertrag fest zu legen.

 

Einen Veränderungsbedarf des Entwurfs sehen wir aus psychotherapeutischer Sicht konkret bei § 8, der dahingehend abgeändert werden sollte, dass ein bundesgesetzlich verankerter, gemeinsamer Primärversorgungsgesamtvertrag auf Basis des ASVG für die ärztliche Hilfe und die Leistungen der nicht-ärztlichen Gesundheitsberuf vorgesehen wird. Für die Tätigkeit der PsychotherapeutInnen in den Primärversorgungszentren soll zur Sicherung eines kollektiven Interessenschutzes sowie zur Qualitätssicherung seitens des Sozialversicherungsträgers mit der vertretungsbefugten Berufsvereinigung (dem Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) ein Gesamtvertrag abgeschlossen werden.

 

Dr. Bernhard Brömmel                                                       Mag. Monika Pomberger-Kugler

1. Vorsitzender                                                                    2. Vorsitzende