KandidatInnenforum im

Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie

Löwengasse 3/3/4

1030 Wien

 

 

An die Begutachtungsstellen des 

Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen 

und des Parlaments

Per E-Mail an

vera.pribitzer@bmgf.gv.at und 

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at  

 

Stellungnahme zum Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017 – PVG 2017 

 

Das KandidatInnenforum (KFO) im Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie nimmt nachstehend zum Entwurf des PVG 2017 Stellung. Dies auch unter der besonderen Berücksichtigung der Interessensvertretung der PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision, die durch ihre Tätigkeit einen nicht unerheblichen Anteil zur Gesundheitsversorgung der österreichischen Bevölkerung beitragen.

Es ist im Interesse der PatientInnen, der ärztlichen und der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe und der Gesundheitspolitik optimale Bedingungen für die Etablierung neuer Versorgungsmodelle zu schaffen. Um multiprofessionelle und interdisziplinäre Versorgung der PatientInnen zu verwirklichen, sind daher auch die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe – das sind PsychotherapeutInnen, Pflegeberufe und MTD - entsprechend im Gesetz abzubilden.

Im vorliegenden Gesetzesentwurf werden jedoch die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe grob vernachlässigt. Es ist keine gesamtvertragliche Regelung zwecks einer bundesweit einheitlichen Bereitstellung aller notwendigen Primärversorgungsleistungen durch nicht-ärztliche Gesundheitsberufe vorgesehen. Der Primärversorgungsgesamtvertrag umfasst nur die ärztliche Hilfe.

 

 

 

Das geltende österreichische Psychotherapiegesetz verankert im Gesundheitssystem die Psychotherapie  als umfassende Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich- psychotherapeutischen Methoden. Nach ASVG § 135 Abs. 1 ist die psychotherapeutische Behandlung der ärztlichen Hilfe gleichgestellt. Es ist also notwendig, dass PsychotherapeutInnen dem Kernteam einer Primärversorgungseinheit angehören.

Daher ist es unerlässlich, einen Primärversorgung -Gesamtvertrag für ALLE Primärversorgungsleistungen der ärztlichen und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe abzuschließen. Es ist notwendig, verbindliche, bundesweit einheitliche Grundsätze der Vergütung und Mindestentlohnung der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe in einem Gesamtvertrag fest zu legen.

Veränderungsbedarf des Entwurfs besteht aus psychotherapeutischer Sicht konkret bei § 8, der dahingehend abzuändern ist, dass ein bundesgesetzlich verankerter, gemeinsamer Primärversorgungsgesamtvertrag auf Basis des ASVG für die ärztliche Hilfe und die Leistungen der nicht-ärztlichen Gesundheitsberuf vorzusehen ist. Für die Tätigkeit der PsychotherapeutInnen in den Primärversorgungszentren ist zur Sicherung eines kollektiven Interessenschutzes sowie zur Qualitätssicherung seitens des Sozialversicherungsträgers mit der vertretungsbefugten Berufsvereinigung (dem Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) ein Gesamtvertrag abzuschließen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für das KFO:

 

MMag. Stephan Kopelent     

Vorsitzender des KFO            

 

Wien, am 20. Mai 2017