MUSTER-BRIEF

Renata Bergmann

Praxis für Psychotherapie und Supervision

Johann Sebastian Bachstraße 28

4020 Linz

 

An die Begutachtungsstellen des

Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen

und des Parlaments

Per E-Mail an           

vera.pribitzer@bmgf.gv.at und

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at und

office@ooelp.at

 

Linz, 20.05.2017

 

Stellungnahme zum Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017 – PVG 2017

 

Ich nehme zum Entwurf des PVG 2017 wie folgt Stellung:

 

Es ist im Interesse der PatientInnen, der ärztlichen und der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe und der Gesundheitspolitik optimale Bedingungen für die Etablierung neuer Versorgungsmodelle zu schaffen. Um multiprofessionelle und interdisziplinäre Versorgung der PatientInnen zu verwirklichen, sind daher auch die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe – das sind PsychotherapeutInnen, Pflegeberufe und MTD - entsprechend im Gesetz abzubilden.

 

Im vorliegenden Gesetzesentwurf werden jedoch die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe grob vernachlässigt. Es ist keine gesamtvertragliche Regelung zwecks einer bundesweit einheitlichen Bereitstellung aller notwendigen Primärversorgungsleistungen durch nicht-ärztliche Gesundheitsberufe vorgesehen. Der Primärversorgungsgesamtvertrag umfasst nur die ärztliche Hilfe.

 

Daher ist es unerlässlich, einen Primärversorgungs-Gesamtvertrag für ALLE Primärversorgungsleistungen der ärztlichen und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufes abzuschließen. Es ist notwendig, verbindliche, bundesweit einheitliche Grundsätze der Vergütung und Mindestentlohnung der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe in einem Gesamtvertrag fest zu legen.

 

Veränderungsbedarf des Entwurfs besteht aus psychotherapeutischer Sicht konkret bei § 8, der dahingehend abzuändern ist, dass ein bundesgesetzlich verankerter, gemeinsamer Primärversorgungsgesamtvertrag auf Basis des ASVG für die ärztliche Hilfe und die Leistungen der nicht-ärztlichen Gesundheitsberuf vorzusehen ist. Für die Tätigkeit der PsychotherapeutInnen in den Primärversorgungszentren ist zur Sicherung eines kollektiven Interessenschutzes sowie zur Qualitätssicherung seitens des Sozialversicherungsträgers mit der vertretungsbefugten Berufsvereinigung (dem Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) ein Gesamtvertrag abzuschließen.

 

Renata Bergmann