Psychotherapeut
Beethovenstraße 43
9020 Klagenfurt
An die Begutachtungsstellen des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
und des Parlaments
Per E-Mail an
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Klagenfurt, den 21.Mai 2017
Stellungnahme zum Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017 – PVG 2017
Ich nehme zum Entwurf des PVG 2017 wie folgt Stellung:
Es ist im Interesse der PatientInnen, der ärztlichen und der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe und der Gesundheitspolitik optimale Bedingungen für die Etablierung neuer Versorgungsmodelle zu schaffen. Um multiprofessionelle und interdisziplinäre Versorgung der PatientInnen zu verwirklichen, sind daher auch die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe – das sind PsychotherapeutInnen, Pflegeberufe und MTD - entsprechend im Gesetz abzubilden.
Im vorliegenden Gesetzesentwurf werden jedoch die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe grob vernachlässigt. Es ist keine gesamtvertragliche Regelung zwecks einer bundesweit einheitlichen Bereitstellung aller notwendigen Primärversorgungsleistungen durch nicht-ärztliche Gesundheitsberufe vorgesehen. Der Primärversorgungsgesamtvertrag umfasst nur die ärztliche Hilfe.
Daher ist es unerlässlich, einen Primärversorgungs-Gesamtvertrag für ALLE Primärversorgungsleistungen der ärztlichen und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufes abzuschließen. Es ist notwendig, verbindliche, bundesweit einheitliche Grundsätze der Vergütung und Mindestentlohnung der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe in einem Gesamtvertrag fest zu legen.
Veränderungsbedarf des Entwurfs besteht aus psychotherapeutischer Sicht konkret bei § 8, der dahingehend abzuändern ist, dass ein bundesgesetzlich verankerter, gemeinsamer Primärversorgungsgesamtvertrag auf Basis des ASVG für die ärztliche Hilfe und die Leistungen der nicht-ärztlichen Gesundheitsberuf vorzusehen ist. Für die Tätigkeit der PsychotherapeutInnen in den Primärversorgungszentren ist zur Sicherung eines kollektiven Interessenschutzes sowie zur Qualitätssicherung seitens des Sozialversicherungsträgers mit der vertretungsbefugten Berufsvereinigung (dem Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) ein Gesamtvertrag abzuschließen.
Die Nichteinbeziehung von Psychotherapie und anderen nicht-ärztlichen, also nicht-mechanistischen Behandlungsformen in den Primärversorgungsvertrag ist ein weiterer Skandal eines menschenunwürdigen funktionalistischen Denkens, das sich nicht angemessen um das Seelenheil der Menschen kümmert, weshalb die süchtige Verelendung der Bevölkerung weiter zunehmen wird.
Otto Teischel