Dr. Martin Müller
Grazerstraße 1
8280 Fürstenfeld
An die Begutachtungsstellen des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
und des Parlaments, per e-Mail
an
vera.pribitzer@bmgf.gv.at und
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Graz, 21. Mai 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich nehme zum Entwurf des PVG 2017 als betroffener Kinder- und
Jugendarzt wie folgt Stellung:
Derzeit erfolgt die Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen durch
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und für
Pädiatrie. In beiden Arztgruppen gibt es zunehmende Probleme in der
Nachbesetzung von Kassenstellen, die Ursachen sind ähnlich. In der
Pädiatrie sind bereits viele Kassenstellen unbesetzt, es werden
Verträge zurückgelegt und die Altersstruktur lässt eine weitere
Zunahme des Problems erwarten.
Ursache der Entwicklung sind eine sehr hohe zeitliche und persönliche
Belastung bei zunehmend unbefriedigender Honorarsituation und ein Mangel an
Möglichkeiten, mit neuen Organisationsformen diesen Problemen zu begegnen.
Der vorliegende Entwurf des PVG beinhaltet positive Ansätze wie die
Schaffung von multiprofessionellen, interdisziplinären Teams und die
Zusammenarbeit mehrerer Ärztinnen und Ärzte in verschiedenen Formen.
Damit sollen laut Vorblatt explizit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zu
einer Attraktivierung der Tätigkeit im primärversorgenden
niedergelassenen Bereich führen, aber leider nur für die
Allgemeinmedizin.
Da diese Verbesserungen für uns Pädiaterinnen und Pädiater als
Primärversorger für die Altersgruppe 0-18 Jahre nicht vorgesehen
sind, wird es zu einem weiter sinkenden Interesse an Kassenverträgen
kommen, was die Situation für die noch vorhandenen Kolleginnen und
Kollegen mit Verträgen weiter verschärft. Die vorgesehene
Möglichkeit der Mitwirkung von Pädiaterinnen und/oder Pädiatern
im Kernteam einer PV-Einheit nur in Verbindung mit Ärztinnen und/oder
Ärzten für Allgemeinmedizin bei unverändertem Versorgungsauftrag
für alle Altersstufen ist keine geeignete Lösung.
Durch die einseitige Änderung des grundsätzlich bewährten dualen
Versorgungssystems würde es zu einer markanten Verschlechterung der
Versorgungsqualität für Kinder und Jugendliche kommen, da
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin für diese
Altersgruppe eine deutlich geringere, im Rahmen der neuen ÄAO auf 3 Monate
(!) reduzierte Ausbildung haben.
Somit würde das im Gesetz gestellte Ziel einer qualitativ hoch
stehenden Versorgung nicht nur nicht erreicht werden, sondern würde das
Gesetz im Gegenteil zu einer Verschlechterung beitragen.
Ich schlage vor, im PVG die Möglichkeit zu schaffen, dass Kinder- und Jugendärztinnen
und -ärzten unter Einschränkung des Versorgungsauftrages auf die
Altersgruppe von 0-18 Jahren die gleichen Organisationsformen und
Rahmenbedingungen wie den Ärztinnen und Ärzten für
Allgemeinmedizin offenstehen.
Dr. Martin Müller
Grazerstraße 1
8280 Fürstenfeld