Lederergasse 33b/1
4020 Linz
An die Begutachtungsstellen des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
und des Parlaments
Per E-Mail an
vera.pribitzer@bmgf.gv.at und
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
und
office@ooelp.at Linz,
21.05.2017
Stellungnahme zum Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017
– PVG 2017
Ich nehme zum Entwurf des PVG 2017 wie folgt Stellung:
Es ist im Interesse der PatientInnen, der ärztlichen und der
nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe und der Gesundheitspolitik
optimale Bedingungen für die Etablierung neuer Versorgungsmodelle zu
schaffen. Um multiprofessionelle und
interdisziplinäre Versorgung der PatientInnen zu verwirklichen, sind
daher auch die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe –
das sind PsychotherapeutInnen, Pflegeberufe und MTD - entsprechend im
Gesetz abzubilden.
Im vorliegenden Gesetzesentwurf werden jedoch die
nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe grob vernachlässigt. Es ist
keine gesamtvertragliche Regelung zwecks einer bundesweit einheitlichen
Bereitstellung aller notwendigen Primärversorgungsleistungen durch
nicht-ärztliche Gesundheitsberufe vorgesehen. Der
Primärversorgungsgesamtvertrag umfasst nur die ärztliche Hilfe.
Daher ist es unerlässlich,
einen Primärversorgungs-Gesamtvertrag für ALLE
Primärversorgungsleistungen der ärztlichen und
nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe abzuschließen. Es ist
notwendig, verbindliche, bundesweit einheitliche Grundsätze der
Vergütung und Mindestentlohnung der nicht-ärztlichen
Gesundheitsberufe in einem Gesamtvertrag fest zu legen.
Veränderungsbedarf des Entwurfs besteht aus psychotherapeutischer
Sicht konkret bei § 8, der dahingehend abzuändern ist,
dass ein bundesgesetzlich verankerter, gemeinsamer
Primärversorgungsgesamtvertrag auf Basis des ASVG für die
ärztliche Hilfe und die Leistungen der
nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe vorzusehen ist. Für die
Tätigkeit der PsychotherapeutInnen in den
Primärversorgungszentren ist zur Sicherung
eines kollektiven Interessenschutzes sowie zur
Qualitätssicherung seitens des Sozialversicherungsträgers mit
der vertretungsbefugten Berufsvereinigung (dem Österreichischer
Bundesverband für Psychotherapie) ein Gesamtvertrag abzuschließen.
Mag.a Barbara Jahn-Six
Psychotherapeutin
Lederergasse 33b/1, 4020 Linz
Weingarten 5, 4232 Hagenberg
praxis@jahn-six.at
www.jahn-six.at
Tel. +43 664 73 40 76 99