BMJ-Z10.065/0020 – I 5/2017
Stellungnahme des Bundes Österreichischer Frauenvereine
zum Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Privatstiftungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden
(Privatstiftungsgesetz-Novelle 2017 – PSG-Nov 2017)
Die in der Privatstiftungsgesetz-Novelle 2017 vorgeschlagenen Verbesserungen des Gläubigerschutzes, die Konkretisierung der Rechnungslegungserfordernisse und der Informationspflichten sind zu begrüßen.
Zu § 15 Abs. 2 und 3 PSG wäre zu
hinterfragen, ob es wirklich dem Schutz
minderjähriger oder besachwalteter Begünstigter dienlich ist, hier
die Unvereinbarkeitsregelungen aufzuweichen.
Zu § 27 und 28 PSG ist nicht klar ersichtlich, ob die gerichtliche Zuständigkeit zur ersatzweisen Bestellung sich auch auf den Fall erstreckt, wenn im Stiftungsorgan, aus mehreren Mitgliedern bestehend, keine einfache Mehrheit darüber erzielt werden kann, wer im Sinne des § 28 Abs. 1 PSG als Vorsitzender agieren soll.
Wien, 3.7.2017 Dr. Elisabeth Körner
ELEONORE HAUER-RONA, Vorsitzende
BUND ÖSTERREICHISCHER FRAUENVEREINE
NATIONAL COUNCIL OF WOMEN – AUSTRIA
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