Mag. Gerhard Feiler

Steuerberater

 

 

An das

Bundesministerium für Finanzen

e-Recht@bmf.gv.at

 

 

Wien, am 8.8.2017

 

Betrifft: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Kapitalmarktgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (327/ME)

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Als beruflich ua mit der Bearbeitung legistischer Neuerungen im Bereich des Aufsichtsrechts befasster und auch sonst an einer soliden und sowohl inhaltlich als auch formal korrekten Gesetzgebung interessierter Staatsbürger erlaube ich mir zu oa Gesetzesentwurf folgende Anmerkungen zu übermitteln (Textänderungen und –ergänzungen hervorgehoben):

Zu Art. 1: BWG:

Zu Z 9 (§ 63 Abs. 4 Z 3): Der Entwurf setzt offenbar auf einer veralteten Fassung auf, wobei allerdings in der Textgegenüberstellung der geltende Text zutreffend dargestellt ist! Durch das ESAEG wurden die §§ 40 bis 40d BWG aufgehoben und durch entsprechende Bestimmungen im FM-GwG ersetzt, mit deren Prüfung der Beachtung ebenfalls der Bankprüfer beauftragt wurde. Es ist kein Grund ersichtlich und die EB geben auch keinen Hinweis darauf, dass dies nunmehr rückgängig gemacht werden sollte. § 63 Abs. 4 Z 3 hat daher wohl richtig zu lauten:

         „3. die Beachtung der §§ 25, 39, 39a, 41 und 42 dieses Bundesgesetzes und der §§ 4 bis 17, 19 Abs. 2, 20 bis 24, 29 und 40 Abs. 1 FM-GwG;“

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht gleichzeitig an das Präsidium des Nationalrates pA begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Gerhard Feiler