Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich möchte anregen, die Regelung die in § 8 Abs 1 Unterbringungsgesetz hinsichtlich der möglichen Befassung von Ärzten der Primärversorgungseinheiten mit Aufgaben nach dieser Gesetzesbestimmung besteht, auch in der „Schwesterbestimmung“ in § 46 Abs 1 Sicherheitspolizeigesetz einzufügen. Da sich die beiden genannten Bestimmungen ergänzen bzw. bedingen, sollten in beiden dieselben Voraussetzungen vorliegen.

 

Mit besten Grüßen,

 

Walter Verbic