Sg. Damen und Herren,

ich erlaube mir als Geschäftsführer auch namens meiner Unternehmensgruppe (kapper.net) im Zusammenhang mit der öffentlichen Konsultation des Bundesministeriums für Justiz zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem die Strafprozessordnung geändert wird (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2017) wie folgt Stellung zu nehmen:

 

a)      PUK - die Beauskunftung des PUK-Codes muss denselben Voraussetzungen wie auch die Nutzung der dadurch zugänglich gemachten Daten unterliegen.

b)      IMSI-Catcher – die bisherige gesetzliche Regelung im SPG scheint mehr als ausreichend, dass laut erläuternder Kommentare eine bisher illegale Praxis legalisiert werden soll kann man machen, widerspricht allerdings rechtsstaatlichen Prinzipien, vielmehr müssten die bisherigen Verstöße geahndet und die verantwortlichen entsprechend zur Verantwortung gezogen werden.

c)       Überwachung von Nachrichten – die unangemessene Ausdehnung der Nachrichtenüberwachung auf „eigentlich eh alles“ ist nicht akzeptabel und birgt massive Folgen, welche heute noch gar nicht abgeschätzt werden können. In Kombination mit

d)      Ermittlung durch Sicherheitslücken – dem von der Politik bisher ungeliebten Staatstrojaner, werden nicht nur Endgeräte sondern ganze EDV-Systeme unsicher gemacht. Die Folgen eines staatlichen Einbruchs zu Ermittlungszwecken in EDV-Systemen von IT-Dienstleistern bedeuten eine Verletzung des Datenschutzes aller Nutzerinnen und Nutzer dieser Systeme, vom Online-Banking über IT-Rechtssysteme bis hin zu E-Mail-Übermittlungen oder auch der ePost sind hier die Eingriffe derart intensiv, dass die Zulässigkeit nicht gegeben scheint.

e)      Keine technische Machbarkeit – der Gesetzgeber scheint sich mit einem Satz gegenüber einer möglichen Technikfolgenabschätzung verabschieden zu wollen „das ist technisch möglich“ steht hier, Tatsache ist allerdings, dass diese gezielten Eingriffe auf Zielpersonen und Zieldaten nicht möglich sind, ebenfalls ist das Missbrauchspotential überschießend, technisch einmal geschaffene Möglichkeiten werden auch genutzt werden und später, wie bereits hier im Falle des IMSI-Catcher gezeigt wird, repariert oder mit „gängiger Praxis“ (obwohl illegal) gerechtfertigt werden.

f)       Schwächung des Standortvorteils – all diese Maßnahmen sind nicht geeignet den bisherigen Standortvorteil Österreichs als Datenschutzland zu stärken, vielmehr wird damit in Zeiten der Digitalisierung und industrielen Transformation der Standort geschwächt und das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch der Kunden und Lieferanten österreichischer Digitaldienstleister massiv untergraben, da mit diesen Maßnahmen eine Digitale-Totalüberwachung möglich wird.

g)      Stellungnahme der ISPA – weiters erlaube ich mir auf die Stellungnahme der ISPA zu verweisen, welche diese und andere Punkte auch noch inhaltlich aufgearbeitet ausführt.

 

Danke im Voraus

Harald Kapper, CEO

KAPPER NETWORK-COMMUNICATIONS GmbH

A-1090 Wien, Alserbachstrasse 11