5/SPET XXV. GP

Eingebracht am 19.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

 

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An die

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Johannesgasse 5
1010 Wien

Sachbearbeiterin:
Edith Wanger
Telefon +43 1 51433 501161
Fax +43 1514335901161
e-Mail Edith.Wanger@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-310212/0003-I/4/2014

 

 

 

Bezugnehmend auf die Petition Nr. 9 vom 24. Februar 2014, betreffend „Lückenlose Offenlegung der Hypo-Gläubiger!“, beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen Folgendes mitzuteilen:

Zur Identität der Gläubiger ist festzuhalten, dass – wie auch von den Medien gemeldet – heuer von der Nachrichtenagentur Bloomberg eine Liste von Unternehmen veröffentlicht wurde, deren Fonds zu den Gläubigern der Hypo Alpe Adria zählen. Allerdings nur von jenen Unternehmen, die ihre Position auch öffentlich bekannt gaben. Dies betraf nur eine äußerst geringe Anzahl von Gläubigern. Die Daten der Bloomberg-Liste geben daher keine lückenlose Aufstellung aller Hypo Gläubiger wider. Weiters kann die Liste vom derzeitigen Stand abweichen und stellt daher derzeit nicht unbedingt das Volumen von aktuellen Positionen dar.


Aus diesen Gründen verfügt das Bundesministerium für Finanzen über keine seriösen lückenlosen Angaben, welche Gläubiger Anleihen der Hypo Alpe Adria gezeichnet haben oder aktuell besitzen. Da es sich bei den gezeichneten Anleihen um Inhaberwertpapiere handelt, ist die Identität des Zeichners bzw. Inhabers weder dem Emittenten noch der staatlichen Aufsicht bekannt. Es besteht auch keine gesetzliche Grundlage, die Inhaber der Papiere zur Offenlegung ihrer Identität zu zwingen.

Auch bezüglich der Aufschlüsselung von Kreditgeschäften der Hypo Alpe Adria ist eine Auskunftserstattung nicht möglich, da das Bundesministerium für Finanzen, als oberste Behörde, durch die Schranken des Bankgeheimnisses (§ 38 BWG) sowie des Amtsgeheimnisses (Art. 20 Abs. 3 B-VG) gebunden ist. Dies umfasst insbesondere sensible, weil personenbezogene Daten von Kreditnehmern einer Bank, die einem Organ oder einer Behörde im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit bekannt werden. Dass es sich bei der Hypo Alpe Adria um ein Kreditinstitut handelt, welches mehrheitlich im Eigentum der Republik steht, vermag an den zwingenden Einschränkungen von § 38 BWG bzw. Art. 20 Abs. 3 B-VG nichts zu ändern. Gemäß der zuletzt veröffentlichten Halbjahresbilanz 2013 betrugen die aushaftenden Forderungen der Bank gegen Kunden rund 20 Milliarden Euro.

Obgleich der Bund darüber hinaus Eigentümer der Hypo Alpe Adria Bank ist, ist diesem jedoch nicht im Detail jedwede einzelne Kreditgewährung bekannt, sondern der Bund übt über das Bundesministerium für Finanzen bzw. über die Finanzmarktbeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (FIMBAG) zunächst lediglich Eigentümerrechte gegenüber der Hypo Alpe Adria Bank aus.

Betreffend der Zustimmung und Gewährung von Krediten gehen wir davon aus, dass die internen Richtlinien der Bank, welche zur Kreditvergabe festgelegt sind, beachtet wurden. Dies zu überprüfen ist Aufgabe der Internen Revision der Bank, des Wirtschafts- und Bankprüfers und auch der Finanzmarktaufsicht. Weiters prüft die Bank laufend rechtliche Schritte gegenüber früheren Mitarbeitern und Organen der Bank, sofern sich Verdachtsmomente auf schädigendes oder rechtswidriges Verhalten von Mitarbeiter oder Organe der Bank ergeben.

Weiters möchten wir auch darauf hinweisen, dass bereits zahlreiche rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen vorliegen und somit die betreffenden Personen zur Verantwortung gezogen wurden.

02.04.2014
Für den Bundesminister:
Edith Wanger
(elektronisch gefertigt)