7/SPET XXV. GP

Eingebracht am 19.05.2014
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Anschrift

»An die

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Johannesgasse 5
1010 Wien

Sachbearbeiterin:
Edith Wanger
Telefon +43 1 51433 501161
Fax +43 1514335901161
e-Mail Edith.Wanger@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-310212/0002-I/4/2014

 

 

Stellungnahme zu Petition

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Bezugnehmend auf das Mail vom 1. April 2014, Zl. 17010.0020/8-L1.3/2014, betreffend die Petitionen 8 und 10 „Wir fordern einen Untersuchungsausschuss zum Thema Hypo Alpe Adria“ und „umfassende Aufklärung des Hypo-Alpe-Adria-Finanzdebakels und Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses“, beehrt sich das Bundesministerium Folgendes mitzuteilen:

Die österreichische Bundesregierung hat mit Hochdruck an einer schnellen und realisierbaren Lösung des Falles Hypo Alpe Adria gearbeitet. Unbestritten ist: Der Schaden für die Republik ist enorm, daher ist eine Aufarbeitung der Geschehnisse in dieser causa unabdingbar und das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit daran absolut nachvollziehbar.

In diesem Zusammenhang ist klar, dass es zu einer Aufklärung der Verluste der Hypo Alpe Adria kommen muss. Es ist allgemein bekannt, dass seit Jahren mehrere Staatsanwälte und rund dreißig Ermittler intensiv an der Aufarbeitung der Hypo-Causa arbeiten und die strafrechtlichen Aspekte eingehend prüfen. Mehrere rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen von ehemaligen Hypo Alpe Adria Managern liegen bereits vor.

Diese Arbeit nun durch die parallele Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, wie in Petition Nr. 8 gefordert, zu duplizieren, erscheint nicht zielführend. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass eine der Lehren des letzten Untersuchungsausschusses war, dass selbst sensible Informationen rasch den Weg in die Medien fanden, Ermittlungen dadurch behindert und Persönlichkeitsrechte unbescholtener Bürger verletzt wurden.

Auf Grund der noch offenen Verfahren mit der Bayerischen Landesbank bzw. in Hinblick auf mögliche künftige Verfahren wird sich die Bundesregierung auch weiterhin gegen einen Untersuchungsausschuss im Fall Hypo Alpe Adria aussprechen. Denn auch hier besteht die Gefahr, dass auf Grund der Öffentlichkeit eines Untersuchungsausschusses sensible Informationen publik werden, die einen möglichen Verfahrensgegner begünstigen.

Um trotzdem größtmögliche Transparenz und die Aufarbeitung der Causa Hypo Alpe Adria zu gewährleisten, wurde von der Bundesregierung eine unabhängige Untersuchungskommission unter der Leitung der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofes Frau Prof. Dr. Irmgard Griss ins Leben gerufen. Darüber hinaus werden der Kommission namhafte internationale Experten angehören, wie Herr Manuel Ammann, Direktor des Instituts für Banken und Finanzen an der Universität St. Gallen, Herr Carl Baudenbacher, Präsident des EFTA-Gerichtshofes, Herr Ernst Wilhelm Contzen, Präsident der Luxemburger Bankenvereinigung, sowie Herr Rechtsanwalt Claus-Peter Weber. Dies gab die Kommissionsvorsitzende Frau Prof. Dr. Griss bereits im letzten Finanzausschuss, am 9. April 2014 bekannt, und geht davon aus, dass sie die Kommissionsmitglieder in ihrer Arbeit unabhängig, sachkundig und integer unterstützen werden.

Die Experten der Kommission sollen daher unbeeinflusst von außen arbeiten können und dabei sowohl personell als auch inhaltlich freie Hand haben. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von der Regierung eingesetzte Hypo-Untersuchungskommission in schlanken Strukturen tätig sein wird, um eine weitere außerordentliche Belastung des Steuerzahlers hintan zu halten.

 

 

 

Herr Vizekanzler und Finanzminister Dr. Michael Spindelegger ist überzeugt, dass mit der Einsetzung der unabhängigen Hypo-Untersuchungskommission der Aufarbeitung der Causa Hypo Alpe Adria Rechnung getragen wird und, daher eine Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses aus den eben dargelegten Gründen nicht opportun erscheint.

02.04.2014
Für den Bundesminister:
Edith Wanger
(elektronisch gefertigt)