9/SPET XXV. GP
Eingebracht am 23.06.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petition
An den
Ausschuss für Petitionen und
Bürgerinitiativen
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
per mail:
NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at
GZ: BKA-350.710/0165-1/4/2014 Wien, am 23. Juni 2014
Betrifft: Petitionen 8. 9, 20 x
Stellungnahmen des Bundeskanzleramtes
Im Anhang werden die Stellungnahmen des Bundeskanzleramtes zu den Bürgerinitiativen 8, 9, 20 übermittelt.
Für den Bundeskanzler:
MATZKA
Anlagen
x Anmerkung: gemeint: Pet Nr. 10
Betrifft: Bürgerinitiative Nr. 8 - „Wir fordern eine U-Ausschuss zum Thema Hypo Alpe Adria“
Bürgerinitiative Nr. 9 - „Lückenlose Offenlegung der Hypo-Gläubiger"
Bürgerinitiative Nr. 10 - „umfassende Aufklärung des Hypo-Alpe-Adria-Finanzdebakels und Einsetzung eines parlamentarischen U-Ausschusses
Zu den Bl 8 und 10 (U-Ausschuss):
Die Task Force, bestehend aus Nationalbank, Finanzministerium und Finanzmarktaufsicht hat ein Abbaumodell zur Abwicklung der Hypo Alpe Adria empfohlen. Der Bundesminister für Finanzen ist diesen Empfehlungen gefolgt und hat am 14. März 2014 die Entscheidung zur Abwicklung der HBInt getroffen. Die marktfähigen Teile werden so rasch wie möglich verkauft. Die verbleibenden Vermögenswerte der Bank wie Kredite oder Immobilien werden in eine Abbaugesellschaft, eine privatwirtschaftlich organisierte Kapitalgesellschaft, überführt und in den kommenden Jahren wertschonend abgewickelt. Ziel ist, mit dieser Abbaugesellschaft im Herbst 2014 starten zu können.
Zur umfassenden und transparenten Aufklärung der Vorkommnisse hat die Bundesregierung daher am 25. März entschieden, eine unabhängige Untersuchungskommission unter der Leitung der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griss, LL.M., einzusetzen. Die Untersuchungskommission soll eine professionelle Aufarbeitung der gesamten Hypo-Vergangenheit vornehmen und dabei möglichst große Klarheit über die Vorkommnisse rund um die Hypo Group Alpe-Adria schaffen; sie soll sich dabei insbesondere mit folgenden Vorgängen auseinandersetzen: Übernahme von unbeschränkten Haftungen durch das Land Kärnten; Verkauf der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG an die BayernLB; Notverstaatlichung der Hypo Alpe- Adria-Bank International AG; Vorgehensweise nach der Notverstaatlichung.
Zu Bl 9: (Lückenlose Offenlegung der Hypo-Gläubiger)
Betreffend Offenlegung der Gläubigerstruktur wird auf die Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums für Finanzen verwiesen.