9/SPET XXV. GP

Eingebracht am 23.06.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

An den

Ausschuss für Petitionen und

Bürgerinitiativen

des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

per mail:

NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at

GZ: BKA-350.710/0165-1/4/2014                                                Wien, am 23. Juni 2014

Betrifft: Petitionen 8. 9, 20 x

Stellungnahmen des Bundeskanzleramtes

Im Anhang werden die Stellungnahmen des Bundeskanzleramtes zu den Bürgerinitiativen 8, 9, 20 übermittelt.

Für den Bundeskanzler:

MATZKA

Anlagen

 

x Anmerkung: gemeint: Pet Nr. 10


Betrifft: Bürgerinitiative Nr. 8 - „Wir fordern eine U-Ausschuss zum Thema Hypo Alpe Adria“

Bürgerinitiative Nr. 9 - „Lückenlose Offenlegung der Hypo-Gläubiger"

Bürgerinitiative Nr. 10 - „umfassende Aufklärung des Hypo-Alpe-Adria-Finanzdebakels und Einsetzung eines parlamentarischen U-Ausschusses

 

Zu den Bl 8 und 10 (U-Ausschuss):

Die Task Force, bestehend aus Nationalbank, Finanzministerium und Finanzmarktaufsicht hat ein Abbaumodell zur Abwicklung der Hypo Alpe Adria empfohlen. Der Bundesminister für Finanzen ist diesen Empfehlungen gefolgt und hat am 14. März 2014 die Entscheidung zur Abwicklung der HBInt getroffen. Die marktfähigen Teile werden so rasch wie möglich verkauft. Die verbleibenden Vermögenswerte der Bank wie Kredite oder Immobilien werden in eine Abbaugesellschaft, eine privatwirtschaftlich organisierte Kapitalgesellschaft, überführt und in den kommenden Jahren wertschonend ab­gewickelt. Ziel ist, mit dieser Abbaugesellschaft im Herbst 2014 starten zu können.

Zur umfassenden und transparenten Aufklärung der Vorkommnisse hat die Bundesregierung daher am 25. März entschieden, eine unabhängige Untersuchungskommission unter der Leitung der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griss, LL.M., einzusetzen. Die Untersuchungskommission soll eine professionelle Aufarbeitung der gesamten Hypo-Vergangenheit vornehmen und dabei möglichst große Klarheit über die Vorkommnisse rund um die Hypo Group Alpe-Adria schaffen; sie soll sich dabei insbesondere mit folgenden Vorgängen auseinandersetzen: Übernahme von unbeschränkten Haftungen durch das Land Kärnten; Verkauf der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG an die BayernLB; Notverstaatlichung der Hypo Alpe- Adria-Bank International AG; Vorgehensweise nach der Notverstaatlichung.


Zu Bl 9: (Lückenlose Offenlegung der Hypo-Gläubiger)

Betreffend Offenlegung der Gläubigerstruktur wird auf die Stellungnahme des zuständi­gen Bundesministeriums für Finanzen verwiesen.