16/SPET XXV. GP

Eingebracht am 27.08.2014
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Stellungnahme zu Petition

 

 

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Anschrift

»An die

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Johannesgasse 5
1010 Wien

Sachbearbeiterin:
Edith Wanger
Telefon +43 1 51433 501161
Fax +43 1514335901161
e-Mail Edith.Wanger@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-310212/0006-I/4/2014

 

 

 

 

 

Bezugnehmend auf das Mail vom 11. Juli 2014, Zl. 17010.0020/19-L1.3/2014, beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen zur Petition Nr. 11, betreffend „gegen Raucherabzocke und Trafikanten-Sterben“, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend muss bemerkt werden, dass sich einige Forderungen diametral widersprechen, sodass eine einheitliche Linie nicht erkennbar ist.

 

Zu 1. und 2.:

Eine Aussetzung der Tabaksteuererhöhungen 2014 bis 2017 erscheint weder notwendig noch zweckmäßig: Die über mehrere Jahre auf niedrige Stufen verteilte Steuererhöhung wurde von allen beteiligen Institutionen (Produzenten, Großhandel, Tabaktrafikanten) gefordert und in zuträglichen Schritten umgesetzt. Gerade die in letzter Zeit vorgenommenen Preissenkungen einiger Produkte beweisen, dass die Steuererhöhungsschritte keineswegs zu kräftig ausgefallen sind. Darüber hinaus ist – objektiv betrachtet – Tabak unbestritten ein gesundheits­gefährdendes Produkt, sodass eine entsprechend hohe Steuerbelastung zweifellos gerechtfertigt ist.

 

Im Übrigen muss betont werden, dass die Belastung mit Steuern auf Tabakprodukte in anderen Mitgliedstaaten der EU wesentlich höher als in Österreich ist, sodass diesem Vorschlag nicht nähergetreten werden kann.

 

Zu 3.:

Österreich ist bekanntlich Mitglied der Europäischen Union, sodass das EU-Recht vollzogen werden muss. Eine Wiedereinführung der 200-Stück-Regelung gegenüber anderen Mitglieds­ländern ist daher auf Grund der geltenden EU-Rechtslage nicht möglich.

 

Zu 4.:

Ein lückenlose Kontrolle des Tabakwarenimportes ist schon aus praktischen Gründen nicht möglich, weil Voraussetzung dazu die lückenlose Überwachung aller Grenzen wäre. Aus EU-rechtlichen Gründen ist eine derartige Vorgehensweise nicht erlaubt, weil EU-rechtlich nur eine stichprobenartige Über­wachung der innergemeinschaftlichen Grenzen zulässig ist. Diese stichprobenartigen Über­wachungsmaßnahmen werden auch tatsächlich durchgeführt.

 

Zu 5.:

Eine weitere Dotierung des Solidaritäts- und Strukturfonds durch Zweckwidmung von Straf­zöllen und Finanzstrafen im Zusammenhang mit illegalen Tabakwarenimporten erscheint nicht sinnvoll.

 

Zu 6.:

Die Tabaksteuer ist in Österreich teilweise wesentlich niedriger als in anderen europäischen Staaten, hingegen ist die Handelsspanne teilweise wesentlich höher. Eine weitere Erhöhung erscheint daher aktuell nicht zweckmäßig.

 

Zu 7.:

Ein „Inflationsschutz“, mit anderen Worten eine automatische Erhöhung der Handelsspanne, wird nicht unterstützt. Siehe auch Antwort zu 6.

 

Zu 8.:

Eine Ausweitung des Zahlungszieles erscheint auf Grund des Einzelhandelsmonopols und damit eines vollkommen geschützten Marktes nicht erforderlich.

 

Zu 9.:

Der Markt für Rauchersatzprodukte, die keine Arzneimittel sind, ist offensichtlich in einer raschen Wachstumsphase. Es ist daher ähnlich wie in anderen EU-Mitgliedsländern notwendig, diesen in einer entsprechenden legistischen Lösung  - auch im Interesse der Trafikanten - zu regeln. Dies wird voraussichtlich im Rahmen der Herbstlegistik erfolgen.

 

Zu 10.:

Ebenso wie bei der Beantwortung zu 5 ist eine Zweckwidmung und Gewinnabfuhr der MVG-GesmbH an den Solidaritäts- und Strukturfonds nicht sinnvoll.

 

Zu 11.:

Die derzeitige Verwendung der Gelder des Solidaritäts- und Strukturfonds unter anderem für Trafikanten, die ihre Tätigkeit beenden und der Standort nicht nachbesetzt wird, sodass den umliegenden Trafikanten ein zusätzlicher Umsatz ermöglicht wird, ist zweifellos sinnvoll. Es wird keine Trafikant gezwungen, seine Trafik aufzugeben, es ist jedoch offensichtlich, dass das Spektrum der Umsätze zwischen sehr schlecht gehenden und überaus gutgehenden Trafiken schwankt. Die Formulierung „Zusperrpolitik“ bzw. „Sterbehilfe“ ist daher völlig unzutreffend. Vielmehr ermöglichen die Mittel aus dem Solidaritäts- und Strukturfonds Trafikanten, deren Einkommen für ein zumutbares Auskommen zu niedrig sind, einen Neuanfang in einem anderen Betätigungsfeld. Gleichzeitig wird damit die Situation benachbarter Trafiken verbessert, sodass sich für alle Beteiligten Vorteile ergeben.

 

27.08.2014
Für den Bundesminister:
i.V. Edith Wanger
(elektronisch gefertigt)