27/SPET XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

An das

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Landesamtsdirektion - Verfassungsdienst

Europaplatz 1 7000 Eisenstadt

Wien, am 22.10.2014 Betreff: Petition der Landtagsabgeordneten Sampt, Schnecker und Trinkl

Bezug: do. Zl. LAD-VD-A694-10684-2-2014

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 24. September 2014 mit dem eine Petition betreffend Bahn und S7 (E 109) vorgelegt wurde, darf seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Folgendes mitgeteilt werden:

Die grundsätzliche Strategie zum Ausbau des österreichischen Schienennetzes ist im Zielnetz 2025+ festgelegt, welches zwischen ÖBB, Verkehrsministerium und Finanzministerium abgestimmt ist.

Die Steirische Ostbahn erfüllt neben einer langfristig grenzüberschreitenden, vor allem über eine regionale und Nahverkehrsfunktion. Deshalb ist im Zielnetz 2025+ eine Elektrifizierung und weitere Attraktivierung der Bahnstrecke mittelfristig vorgesehen, was auch den Zielsetzungen im Gesamtverkehrsplan des bmvit entspricht. Dies wird dem Personenverkehr, sowie dem Güterverkehr und damit der gesamten Region Impulse bringen. Ein Ausbau auf Hochgeschwindigkeitsniveau ist jedoch aufgrund des Charakters als Nahverkehrsverbindung mittelfristig nicht angedacht.


Bereits in der Vergangenheit sind schon wesentliche Verbesserungen in Bezug auf die Angebotsqualität auf der Schiene durch den Bau der 3 Betriebsausweichen erfolgt, welche den S-Bahn Betrieb auf der Strecke ermöglicht haben.

 

Zum Ausbau der S7 Fürstenfelder Schnellstraße darf festgehalten werden, dass seitens des bmvit derzeit sämtliche Aktivitäten gesetzt werden, um eine ehestmögliche Erlassung des UVP-Bescheides sicherzustellen. Mit dem Inkrafttreten der Bundesstraßen-Lärm-Immissionsverordnung (BstLärmlV) Anfang September 2014 konnte ein wesentlicher Schritt in Richtung Rechtsicherheit des Projektes erzielt werden; derzeit wird das Projekt auf Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung überprüft und das Ergebnis dieser Überprüfungen wird den Bürgern noch zur Kenntnis gebracht werden.

Seitens der ASFINAG sind die Vorbereitungen der Bauausschreibungen weitgehend abgeschlossen. Zudem werden die vor Baubeginn zu realisierenden Naturschutzmaßnahmen ebenfalls nach Möglichkeit der vorliegenden Bescheide umgesetzt.

Ein Baubeginn der S 7 im Abschnitt West ist für 2015 geplant.