30/SPET XXV. GP

Eingebracht am 19.01.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition


 

An die

Parlamentsdirektion

L1.3 Ausschussberatung

NR Parlament

1017 Wien

 

Wien, am 11.12.2014

Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl                         Unsere Geschäftszahl                                            Sachbearbeiter(in)/Klappe

Ihre Nachricht vom                                             BMLFUW-LE.4.2.6/0229-RD                           Maria Hausknecht

17010.0020/44-L1.3/2014                            3/2014                                                                    6954

02.12.2014

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 23

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) nimmt zur Petition Nr. 23 betreffend „Teilverkabelung der 380kV-Salzburgleitung 2 in jenen neun sensiblen Landschaftskammern, die im UmweltVerträglichkeitsgutachten im Auftrag des Landes Salzburg die Sachverständigen zur Aussage veranlasst haben, der Behörde zu empfehlen, das Projekt der APG (380KV-Leitung) nicht zu genehmigen“ wie folgt Stellung:

Das UVP-Verfahren zur gegenständlichen 380kV-Leitung wird derzeit von der Salzburger Landesregierung als UVP-Behörde geführt und es wurde dazu bereits eine mündliche Verhandlung abgehalten. Das Verfahren ist daher in ein entscheidendes Verfahrensstadium fortgeschritten und dem BMLFUW sind keine Detailaspekte zu diesem überaus umfangreichen Verfahren bekannt. In der vorliegenden Petition werden inhaltliche Verfahrensdetails und spezifische Aspekte des Vorhabens angesprochen, zu denen das BMLFUW keine Ausführungen tätigen kann. Mögliche Teilverkabelungen der Starkstromleitung in Salzburg sind daher von der zuständigen UVP-Behörde oder gegebenenfalls vom Wirtschaftsministerium als oberste Starkstromwegebehörde zu behandeln.

 

Für den Bundesminister:

SC Dr. Franz Jäger.

Elektronisch gefertigt.