33/SPET XXV. GP

Eingebracht am 26.01.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

per E-Mail

Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, Petition Nr. 35 betreffend „Für eine Holzbauausbildung in Tirol“; Ressortstellungnahme

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen erlaubt sich zu der übermittelten Petition Nr. 35 betreffend „Für eine Holzbauausbildung in Tirol“ wie folgt Stellung zu nehmen:

Hinsichtlich der Forderung nach einer eigenständigen „Holzbauausbildung in Tirol“ darf vorweg darauf hingewiesen werden, dass in Entsprechung der bundesverfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung der Bund, respektive das Bundesministerium für Bildung und Frauen, die Aufgabe des Auf- und Ausbaus des weiterführenden berufsbildenden mittleren und höheren Schulwesens als überregionales Bildungsangebot wahrnimmt. So werden dabei etwa Entscheidungen über die Errichtung einer Bundesschule durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen getroffen, wobei die vom jeweiligen Landesschulrat als Bundesbehörde erstellte Bedarfsanalyse nach der jeweiligen Schulart (nach Prüfung und Annahme durch das Bundesministerium wie im Schulentwicklungsprogramm der Bundesregierung festgeschrieben) und ein effektiver und effizienter Mitteleinsatz die maßgeblichen Gesichtspunkte sind.

In Österreich werden derzeit beispielsweise an den HTL-Standorten in Kuchl, Hallein, Hallstatt, Villach, Mödling und - wie in der gegenständlichen Petition genannt - in Imst Angebote einer Holzausbildung geführt. Allerdings ist dem Bundesministerium für Bildung und Frauen bis dato keine Bedarfsanalyse bekannt, die einen zusätzlichen Bedarf nach Absolventinnen und Absolventen einer Holzausbildung fordert. Da sich im technischen Schulwesen als über­regionalem Bildungsangebot das Ausbildungsangebot ausschließlich nach der Nachfrage nach Absolventinnen und Absolventen der jeweiligen Fachrichtung orientiert (Bedarfsanalyse), ist eine flächendeckende Versorgung in allen Fachrichtungen nicht möglich. Dass in Einzelfällen „lange Anreisewege“ oder „Internatsaufenthalte“ in Kauf genommen werden müssen, ist vor diesem Hintergrund nicht vermeidbar. Folgend der Notwendigkeit der angesprochenen Bedarfsanalyse im technischen Schulwesen darf für das Bundesland Tirol darauf hingewiesen werden, dass etwa die Glasfachschule in Kramsach oder die Optikerausbildung in Hall Unikatsschulen und somit einzigartige Ausbildungsangebote in Österreich mit den vorstehend genannten Auswirkungen darstellen.

Wenngleich in der gegenständlichen Petition holzausbildungsbezogene Bildungsinhalte sehr allgemein angesprochen bzw. wenig konkretisiert erscheinen, als auch leider keine über die angesprochene HTL Imst hinausgehende Vorschläge für allfällige Standortentwicklungen in dieser Angelegenheit benannt werden, ist nach Befassung des Landesschulrates für Tirol zu bemerken, dass seitens der in erster Instanz zuständigen Bundesbehörde keine grundsätzliche Notwendigkeit zu einer eigenständigen Holzausbildung in Tirol gesehen wird, jedoch Diskussionen mit der Wirtschaft Tirol über eine Weiterentwicklung (inhaltliches Angebot, maschinelle Ausstattung) der Holzausbildung in Tirol geführt werden. In diesem Sinne erscheint eine Ausbildung in Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt in Holztechnik, in Tirol prinzipiell sinnvoll, ausständig ist allerdings - wie vorstehend bereits allgemein zum Punkt „Bedarfs­analyse“ erwähnt - eine valide Studie über den tatsächlichen Arbeitskräftebedarf. Nach den vorliegenden Informationen ist geplant, eine solche durch die Initiative „Pro Holz“ bei ibw in Auf­trag zu geben. Nach Vorliegen dieser Studie, voraussichtlich im Herbst 2015, kann diesbe­züglich weiter disponiert werden.

Ergänzt wird, dass das duale Schulsystem die fachtheoretische Ausbildung in der Tiroler Fach­berufsschule für Holztechnik in Absam anbietet. Die Lehrpläne der Berufsschulen werden bis 2015 komplett erneuert. Die Inhalte der neuen kompetenzorientierten Lehrplangeneration sind den Erfordernissen der Wirtschaft angepasst. Darüber hinaus wird für die duale Ausbildung angemerkt, dass falls mit der gegenständlichen Petition auch die Schaffung neuer Lehrberufe angesprochen werden sollte, diese zunächst in einer neuen Ausbildungsordnung abzubilden wären, um sodann in die korrespondierenden Berufsschullehrpläne einfließen zu können. Hin­sichtlich der Erstellung neuer Ausbildungsordnungen darf auf die Zuständigkeit des Bundes­ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hingewiesen werden.

Wien, 26. Jänner 2015

Für die Bundesministerin:

Mag. Angela Weilguny

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