34/SPET XXV. GP

Eingebracht am 13.01.2015
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Stellungnahme zu Petition

 

 

 

GZ: BMASK-40001/0134-IV/9/2014

Wien, 12.01.2015

Betreff: Petition Nr. 33/PET betreffend Einführung der dualen Lehrausbildung im Sozial- und Pflegebereich

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Bezug nehmend auf das Schreiben vom 2. Dezember 2014, Zl.: 17010.0020/44-L1.3/2014, betreffend die Petition betreffend Einführung der dualen Lehrausbildung im Sozial- und Pflegebereich, Nr. 33/PET, nimmt das Sozialministerium wie folgt Stellung:

 

Aus kompetenzrechtlicher Sicht kann festgehalten werden, dass die Zuständigkeiten für den Bereich des Berufsausbildungsrechts im Hinblick auf den Gesundheits- und Pflegesektor primär beim Bundesministerium für Gesundheit (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG), sowie bei den Ländern (Sozialbetreuungsberufe-Gesetze) und beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (Berufsausbildungsgesetz – BAG) liegen.


Nach Kenntnisstand des Sozialministeriums zielt die derzeit seitens des Bundesministeriums für Gesundheit in Vorbereitung stehende Reform des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes unter anderem auf die Schaffung eines flexibleren modulartigen Ausbildungssystems ab.

 

Im Rahmen der Reform soll es zur Schaffung des Berufsbildes einer „Pflegeassistenz“ kommen, wobei die einjährige Pflegehilfeausbildung im Rahmen von 1.600 Stunden beibehalten wird, es jedoch zu einer „Entrümpelung“ der bisherigen Ausbildungsinhalte kommen soll. Ergänzend soll das Berufsbild der „Pflegeassistenz Plus“ eingeführt werden. Durch die Absolvierung auf spezifische Fachbereiche gerichtete bestimmte Ausbildungsmodule (wie etwa für den Bereich der Pflege und Betreuung von DemenzpatientInnen), soll eine settingorientierte Weiterqualifikation des Pflegepersonals ermöglicht werden.

 

Das seitens der Bundesministerin für Gesundheit am 14. November 2014 bei der Tagung der LandesgesundheitsreferentInnen vorgestellte Reformkonzept beruht unter anderem auf den Empfehlungen der beim Sozialministerium eingerichteten „Reformarbeitsgruppe Pflege“ und auf der eingehenden Evaluierung der bisherigen Rechtslage – unter Miteinbeziehung der GÖG (Gesundheit Österreich GmbH) – und wurde durch die GesundheitsreferentInnen positiv aufgenommen.

 

Die Beschlussfassung über die Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes zur Einbringung einer Regierungsvorlage wurde seitens der Frau Bundesministerin für Gesundheit für 2015 in Aussicht genommen. In diesem Zusammenhang kann auch auf den Beschluss der LandesgesundheitsreferentInnenkonferenz vom 14. Mai 2014 zum Thema „Pflegeausbildung NEU“ (VSt-107/31) verwiesen werden.

 

In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass im Rahmen der ExpertInnen­gespräche und der daraus entstandenen Empfehlungen der „Reformarbeitsgruppe Pflege“ Konsens darüber besteht, dass die physischen und psychischen Belastungen in den Pflegeberufen für Menschen unmittelbar nach Abschluss ihrer Pflichtschullaufbahn zu hoch erscheinen.

 

Schließlich wird nochmals auf die Reform des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und den Zugang zur Heimhilfeausbildung ab Vollendung des 17. Lebensjahres verwiesen.

Im Übrigen gibt es bereits ein umfassendes Angebot an Berufsbildern auch im Behindertenbereich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

Mag. Manfred Pallinger

Elektronisch gefertigt.