38/SPET XXV. GP

Eingebracht am 13.01.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 32

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) nimmt zur Petition Nr. 32 betreffend "Klima- und Energiewende 2014" wie folgt Stellung:

 

image2Die vier Forderungen der Petition decken sich weitgehend mit Positionierungen des BMLFUW, wobei zu beachten ist, dass wesentliche Festlegungen in Bezug auf das Klima- und Energiepaket der EU bis 2030 bereits erfolgt sind.

 

Zu Punkt „Ambitioniertes, weltweites Klimaschutzabkommen“:

Die Weltklimakonferenz 2014, der entscheidende letzte Zwischenschritt vor der Pariser Konferenz Ende 2015, bei der der neue Weltklimavertrag verabschiedet werden soll, hat in den ersten beiden Dezemberwochen 2014 in Lima/Peru stattgefunden. Das Ergebnis von Lima ist jedenfalls positiv zu bewerten – der „Lima Call“ ist ein tragfähiger und achtbarer Kompromiss, der die Weiterarbeit im Jahr 2015 bis Paris festlegt und die Textelemente des Pariser Vertrags vorgibt. Um einen Erfolg in Paris sicherzustellen, wird noch intensive Arbeit notwendig sein.

 

Die Bereitschaft, sich am neuen Weltklimavertrag zu beteiligen, ist grundsätzlich bei allen Verhandlungsteilnehmern vorhanden. Es wurde Einigung über die wesentlichen Elemente eines Verhandlungstexts für einen neuen Weltklimavertrag (Optionenpapier) sowie die Leitlinien für nationale Beiträge („Intended Nationally-Determined Contributions“, INDCs) zum neuen Weltklimavertrag erzielt.

 

Es wird jedoch erst im Verlauf des nächsten Jahres eingeschätzt werden können, ob die Limitierungsangebote der Staaten ausreichend sein werden, um das Ziel einer maximalen Erwärmung um global durchschnittlich 2°C auch nur annähernd erreichen zu können. Dies würde eine Reduktion der globalen Emissionen um 40-70 % bis 2050 (Industriestaaten: mindestens - 80 %) sowie eine Eindämmung der Nutzung fossiler Brennstoffe gegen 0 bis Ende des Jahrhunderts erfordern.

 

Zu Punkt „3 klare und verbindliche EU-Ziele bis 2030“:

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 23./24. Oktober 2014 wurden folgende Klima- und Energieziele für 2030 festgelegt:

·         EU-weite Reduktion des Treibhausgas-Ausstoßes um mindestens 40 % bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990. Dieses Ziel soll wie folgt auf Emissionshandels- und nicht-Emissionshandelssektoren aufgeteilt werden:

o   Reduktion im Emissionshandel (ETS) um 43 % bis 2030 gegenüber 2005

o   Reduktion im nicht-Emissionshandel (non-ETS) um 30 % bis 2030 gegenüber 2005

·         Erhöhung des EU-weiten Anteils der Erneuerbaren Energien im Jahr 2030 auf mindestens 27 % (gemessen am Bruttoendenergieverbrauch), jedoch ohne verpflichtende Ziele für Mitgliedstaaten;

·         Erhöhung der Energieeffizienz um mindestens 27 % im Jahr 2030 (gegenüber Verbrauchsentwicklung „business-as-usual“), jedoch ohne unmittelbare Verbindlichkeit des Ziels und ohne Aufteilung auf die Mitgliedstaaten (jedoch Review mit möglicher Erhöhung auf 30 % vorgesehen).

 

Das BMLFUW erachtet das Treibhausgas-Ziel (THG-Ziel) als einen angemessenen Schritt auf dem Weg zu den Langfristzielen der EU bis 2050. Mehr Ambition sowie ein höherer Verbindlichkeitsgrad wären bei den Energiezielen wünschenswert gewesen. Dies auch im Hinblick auf die Tatsache, dass nur durch stärkere Nutzung Erneuerbarer sowie durch Energieeffizienz die Atomkraft in Europa zurückgedrängt und gleichzeitig auch die Importabhängigkeit bei Energie eingedämmt werden kann.

 

Zu Punkt „Klima- und Energiestrategie für Österreich bis 2030“:

Auch das BMLFUW erachtet es als notwendig, möglichst rasch einen Prozess zur Erarbeitung einer intergierten Klima- und Energiestrategie bis 2030 zu starten. Die beiden Themen sind inhaltlich stark verbunden und benötigen daher eine gemeinsame strategische Herangehensweise. Diesbezüglich konnte jedoch noch kein Konsens mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) herbeigeführt werden.

Die integrierte Strategie muss neben den wesentlichen Zielen für Österreich (THG-Emissionsreduktion, Anteil Erneuerbarer, Eindämmung des Energieverbrauchs) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung (samt Zeitplan), eine Zuweisung von Verantwortlichkeiten, sowie eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit beinhalten.

 

Zu Punkt „Keine Steuern, Abgaben und/oder Ökostromumlagen auf den Eigenstromverbrauch von Ökostromanlagen“:

Mit der Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes (August 2014) wurde ein neuer Freibetrag für selbst hergestellte und selbst verbrauchte elektrische Energie aus erneuerbaren Primärenergieträgern in Höhe von 25.000 kWh/Jahr beschlossen.

Diese Forderung richtet sich jedoch in erster Linie an das Bundesministerium für Finanzen, da dieses für Steuern und Abgaben zuständig ist.

 

 

Für den Bundesminister:

SC Dr. Franz Jäger

 

Elektronisch gefertigt.