39/SPET XXV. GP

Eingebracht am 09.02.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

GZ. BMVIT-13.400/0001-I/PR3/2015     DRV: 0000175

 

Herrn

Mag. Gottfried Michalitsch

Leiter des Nationalratsdienstes

Parlament

1017 Wien

 

Wien, am 09.02.2015

Bezug: ZI.: 17010.0020/44-L1.3/2014

Seitens des bmvit darf zur Petition Nr. 25 betreffend „Luftraum-Novelle stoppen, keine weiteren Einschränkungen für den Flugsport!“ mitgeteilt werden, dass die Novelle der Luftverkehrsregeln 2014 (LVR 2014) bereits am 18. November 2014 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde (BGBl. II Nr. 297/2014) und am 11. Dezember 2014 in Kraft getreten ist. Diese Novelle wurde inhaltlich in einer Task Force unter Beteiligung aller Stakeholder sowie des BMLVS in einem zweieinhalb Jahre dauernden Verfahren erarbeitet. Die Umsetzung wird durch ein Maßnahmenbündel begleitet, um auf eventuelle Konflikte rasch und unbürokratisch reagieren zu können:

-  Mit Start der Flugsaison 2015 wird ein laufendes Monitoring unter Einbindung des Österreichischen Aero-Clubs eingeführt. Für lokale Probleme können so rasch lokale Lösungen gefunden werden.

GZ. BMVIT-13.400/0001 -I/PR3/2015

 

 

-     Nach Ende der Flugsaison 2015 werden die LVR einer unabhängigen Evaluierung unterzogen und im Bedarfsfall optimiert.

-     Auf der Basis eines umfassenden Kommunikationskonzeptes wurden und werden sowohl Flugsport als auch betroffene Gemeinden, Regionen, Tourismusverbände etc. regelmäßig informiert und involviert.

-     Die Alternativvorschläge des ÖAeC, speziell im Bereich der Anflugrouten auf die Flughäfen Graz und Klagenfurt sowie das Abflugverfahren vom Flughafen Wien, werden von der ACG evaluiert.

-     Es werden außerdem diverse Vorschläge durch die ACG evaluiert, um für die Gebiete rund um die Flughäfen Graz und Klagenfurt (Problematik Schöckl und Gerlitzen, Nockberge, u.a.) die Vorschläge des ÖAeC evaluieren, um praktikable Lösungen für die TRAs zu finden.

 

Alle Vorbereitungen für das laufende Monitoring und die Evaluierung der ÖAeC-Vorschläge sollen bis März 2015 abgeschlossen werden. Im Rahmen der Season Opener der ACG sollen die Piloten dann rechtzeitig vor Beginn der Flug(sport)saison darüber informiert werden.

Weiters darf - hinsichtlich der Bedenken zum freigabepflichtigen Luftraum - festgehalten werden: Freigabepflichtiger Luftraum bedeutet, dass die Teilnehmer des Luftverkehrs vor Durchflug eines solchen Luftraumes mittels Funk bei der Flugsicherung um Freigabe ansuchen müssen. Diese Lufträume wurden in zwei Bereichen erweitert. Erstens in An- und Abflugbereichen der Verkehrsflughäfen zur Erweiterung des Schutzbereichs für bereits bestehende (satellitengestützte) Anflugverfahren. Und zweitens in Höhen, in denen Flugverkehr mit großen Geschwindigkeiten (über 250 Knoten - über 460 km/h) unterwegs ist. Der freigabepflichtige Luftraum beginnt zukünftig in definierten Bereichen ab 9.500ft bzw. 2.896m, davor lag die Grenze bei bei 12.500ft bzw. 3.810m.

Der freigabepflichtige Luftraum kann in einzelnen Bereichen (z.B. um den Grazer Schöckl) temporär dem Flugsport abgetreten werden. Das bedeutet, dass die Flugsicherung den gesamten Bereich für einen definierten Zeitraum (z.B. von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang)

nicht für die zivile Luftfahrt nutzt und gänzlich dem Flugsport zur Verfügung stellt. Segelflieger, Paragleiter u.a. können diesen Bereich dann nutzen, ohne sich extra bei der Flugsicherung anzumelden.

 

 

Dynamik mit Verantwortung

GZ. BMVIT-13.400/0001 -I/PR3/2015

 

Im Bereich der Zentralalpen wurde der Luftraum exklusiv für den Flugsport zur Verfügung gestellt, indem sowohl militärischer als auch kommerzieller Verkehr diese Bereiche nicht mehr nutzen.

Im Bereich über Zell am See konnte der freie Luftraum deutlich ausgeweitet werden.

 

Die Transponderpflicht ist bereits derzeit geltendes Recht für motorangetriebene Zivilflugzeuge mit starrer Fläche und wird lediglich um Helikopter und Gyrokopter erweitert. Paragleiter und Segelflieger sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Oberste Maxime bei der Novelle der Luftverkehrsregeln war es, das größtmögliche Sicherheitsniveau zu gewährleisten und dort, wo es Verbesserungsbedarf gab, zu erhöhen. Das bmvit ist zuversichtlich, dass mit dem erarbeiteten Maßnahmenpaket die Interessen des Flugsportes, der Gemeinden sowie des Tourismus weitestgehend berücksichtigt werden können.

Für den Bundesminister:                                                                      lhr(e) Sachbearbeiter(in):

Dr. Brigitte Raicher-Siegl, LL.M.                                                                                Petra Farthofer

 Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7405
E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dynamik mit Verantwortung