40/SPET XXV. GP

Eingebracht am 12.02.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Doris Bures

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                          Wien, am 9. Februar 2015

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFW-10.107/0019-IM/a/2014

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

In der Beilage übermittle ich Ihnen zur Petition Nr. 32 betreffend "Klima- und Energiewende 2014" die Stellungnahme meines Ressorts im Rahmen seines     Zuständigkeitsbereiches mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Anlage


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Stellungnahme des Bundesministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

 

"Ambitioniertes, weltweites Klimaschutzabkommen für alle Staaten ab 2015"

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft unterstützt die Forderung nach einem weltweiten Klimaschutzabkommen für alle Staaten. Um wirksam gegen den Klimawandel vorgehen zu können, muss auf globaler Ebene angesetzt werden. Gleichzeitig mildert die Einbeziehung aller Staaten,   insbesondere großer Wirtschaftsräume, das Problem der Emissionsverlagerungen in Drittstaaten (Carbon Leakage).

 

Da die Europäische Union - mit fallender Tendenz - nur mehr für 10% der      globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, ist eine Einbindung aller großen Wirtschaftsräume unerlässlich. Im Gegensatz zur EU sind große        Emittenten wie USA, China, Kanada, Japan und Russland in der zweiten Kyoto-Periode bis 2020 keine verbindliche Zielsetzung eingegangen. Ein Beschluss der UN-Klimakon-ferenz im Dezember 2014 hat die Grundlage für die Verhandlungen über das neue weltweite Klimaschutzabkommen gelegt, das Ende 2015 in Paris verabschiedet werden soll. Die Entscheidung der UN-Klimakonferenz sieht vor, dass alle Staaten ihre Klimaschutzbeiträge soweit möglich bis März 2015 vor-legen.

 

"Drei klare und verbindliche EU-Ziele bis 2030: für CO2-Reduktion,    Ausbau Erneuerbarer und Steigerung Energieeffizienz"

Der Europäische Rat hat sich am 23./24. Oktober 2014 auf Ziele für Treibhausgasreduktion, Erneuerbare Energie und Energieeffizienz geeinigt. Demnach sollen auf EU-Ebene bis 2030 verbindlich die Treibhausgase um 40% gegenüber 1990 gesenkt, der Anteil an Erneuerbaren Energien auf mindestens 27% gesteigert und der Energieverbrauch indikativ um 27% gesenkt werden. Im Bereich der  Erneuerbaren Energie soll ein neues Governance System mit zentralem Berichtswesen geschaffen werden, das die Zielerreichung überwacht. Auf Basis dieses  Systems sollen nationale Pläne den Ausbau von Erneuerbaren Energien sicherstellen. Bei der Festlegung des Klima- und Energiepakets 2030 hat sich Österreich auf EU-Ebene für ambitionierte Treibhausgas-, Energieeffizienz- und Erneuerbaren-Ziele eingesetzt.

 

"Klima- und Energiestrategie für Österreich bis 2030 entwickeln, die
neben Zielen auch eine politische Verbindlichkeit festlegt"

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft arbeitet derzeit auf Basis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates am Konzept einer Energiestrategie 2030. Im Sinne eines wettbewerbsfähigen, versorgungssicheren und nachhaltigen Energiesystems werden dabei auch klimapolitische Ziele mit-berücksichtigt.

 

""Hände weg von der Sonne" und keine Steuern, Abgaben und/oder Ökostromumlagen auf den Eigenstromverbrauch von Ökostromanlagen bei Privaten und Gewerbe"

 

Unbeschadet dessen, dass Steuern und Abgaben nicht in den Zuständigkeits-bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft    fallen, kann dazu ausgeführt werden, dass auf Initiative des Ressorts eine      Änderung bei der Elektrizitätsabgabe erwirkt wurde. Mit der im Juli 2014        beschlossenen Novelle des Elektrizitätsabgabegesetzes wurde im Sinne einer Förderung von umweltfreundlicher Eigenerzeugung elektrischer Energie die Freigrenze bei der Erzeugung von Energie aus Erneuerbaren Energiequellen von 5.000 kWh auf 25.000 kWh pro Jahr erhöht. Durch weitgehende Befreiung der nachhaltigen Stromerzeugung von der Elektrizitätsabgabepflicht und eine Ver-waltungsvereinfachung für die Stromerzeuger soll die nachhaltige inländische Stromproduktion mit steuerlichen Maßnahmen unterstützt und soll die Erzeugung zum Eigenverbrauch gestärkt werden.