42/SPET XXV. GP

Eingebracht am 16.04.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

 

 

 


 

An den

Ausschuss für Petitionen und

Bürgerinitiativen des Nationalrates

Parlament

1017      Wien

per mail:

NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at

GZ: BKA-350.710/0041-I/4/2015                                             Wien, am 16. April 2015

Betrifft: Petitionen Nr. 28, 30 und 34 sowie Bürgerinitiative Nr. 56

  Stellungnahmen des Bundeskanzleramtes

Im Anhang werden die Stellungnahmen des Bundeskanzleramtes zu den Petitionen Nr. 28, 30 und 34 sowie zur Bürgerinitiative Nr. 56 übermittelt.

Für den Bundeskanzler:

BAYER

Anlagen

 


 

 

 


Anlage 3

Zu Petition Nr. 34 - „Für die Erhaltung historischer Bauten und Ensembles in Wien“

Der Schutz des Kulturerbes in Österreich ist eine Mehrfachkompetenz:

Grundsätzlich ist festzuhalten:

Der Denkmalschutz in Bundeskompetenz umfasst den Schutz und die Pflege von mate­riellen Kulturgütern von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung (Einzeldenkmale und Ensembles).

Darüber hinaus sind auch andere Bundesministerien betroffen (Wirtschaft, Wohnbau, Tourismus, Verkehr, Infrastruktur, Forschung, ...)

Länder und Gemeinden sind verantwortlich für:

       Ortsbildschutz

      Altstadterhaltung

       Naturschutz, Katastrophenschutz

       Bauordnung

       Flächenwidmung

       Raumordnung

Zur Weiterentwicklung des Kulturerbeschutzes wurden im Verantwortungsbereich des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien bereits folgende Maß­nahmen umgesetzt:

       Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Rahmen der wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung: Der Denkmalschutz ist in der Budgeterstellung und Haus­haltführung integriert durch Verankerung eines eigenen Detailbudgets und damit verbunden des Wirkungszieles „Nachhaltige Absicherung von kulturellem Erbe und besserer Zugang zu Kunst- und Kulturgütern für die Öffentlichkeit. Diese Zieldefinition umfasst:

o      Verringern der Differenz zwischen schutzwürdigen (noch nicht unter Schutz stehenden) und bereits unter Schutz gestellten Denkmalen.

o      neue Standards in der Baudenkmalpflege und der Ensemble- Unterschutzstellungen

o      Verstärken der Vermittlungsaktivitäten zur Stärkung des Bewusstseins für das baukulturelle Erbe u.a. im Rahmen einer in Kooperation mit ORF III rea­lisierten Kurzdokumentations-Reihe zu Denkmalschutz und Welterbe.


     Keine Kürzungen im Detailbudget Denkmalschutz

     Zusammenführen der Baukulturagenden in der für Denkmalschutz und UNESCO - Welterbe verantwortlichen Fachabteilung unter Berücksichtigung einer fach­spezifischen Wahrnehmung der Kooperations- und Koordinationsaufgaben innerhalb des Bundes sowie mit den anderen Gebietskörperschaften und sonstigen Akteuren.

     Umsetzung legistischer Maßnahmen wie die Ratifizierung der Europaratskonvention über den sozialen Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Inkrafttreten 1. Mai 2015)

Als weitere Verbesserungs-Maßnahmen sind geplant:

       Diskussion über Möglichkeiten steuerlicher Begünstigungen von Investitionen in die Erhaltung von Denkmalen im Rahmen der Steuerreformdebatte. Diese haben das Ziel, die Investitionen im Bereich Denkmalschutz zu erhöhen und gleichzeitig durch das damit verbundene verstärkte Aufkommen von Aufträgen im Bereich lokaler, spezialisierter Bau- und Handwerksbetriebe die Steuerleistungen zu erhöhen.

       Ermöglichen einer zeitgemäßen Weiterentwicklung des baukulturellen Erbes:

o      Durch die gemeinsame Verantwortung für die Bereiche „Baukultur“ und „Denkmalschutz“ wurde eine direkte Schnittstelle zwischen zeitgenössischer und historischer Architektur geschaffen. Diese soll in einem ersten Schritt auch dazu beitragen, das Bewusstsein für die Bedeutung eines qualitativ hochstehenden zeitgenössischen Baugeschehens in Balance mit der Bewahrung des baukulturellen Erbes zu stärken.

o      Durch die Erarbeitung strategischer Rahmenziele für den Denkmalschutz soll eine planvolle und an den aktuellen Herausforderungen orientierte Unter- schutzstellungspraxis erreicht werden.

       Eine integrative und alle Gebietskörperschaften umfassende, breitere rechtliche Basis für den Schutz des Kulturerbes ist im Bereich der legistischen Maßnahmen in Vorbereitung.

Zur Petition im Besonderen ist festzuhalten:

Die Forderung nach einer Ausarbeitung eines ,,Maßnahmenpakets zum besseren Schutz unseres Kulturerbes“ entspricht der aktuellen Entwicklung auf EU-Ebene, wo die einschlägigen Dokumente der letzten Jahre in Kulturbelangen von einer sog. „multilevel governance“ ausgehen:

So hat der EU-Kulturministerrat am 21. Mai 2014 die „Schlussfolgerungen zum Kulturerbe als strategische Ressource für ein nachhaltiges Europa“ verabschiedet, in denen die Europäische Kommission um die Vorlage einer Gesamtstrategie ersucht wurde.


Die Europäische Kommission schlug daraufhin in ihrer Mitteilung vom 22. Juli 2014 eine Reihe von Maßnahmen vor, u.a. die

Entwicklung von partizipativen Governance-Modellen:

      Im Fokus steht die Einbindung aller Stakeholder in die Entwicklung übergreifender Strategien, die das Kulturerbe zur Erreichung von Zielen in unterschiedlichen Politikfeldern nutzbar machen.

      Die Nutzbarmachung kann nur vor dem Hintergrund eines umfassenden Schutzes erfolgen, der ebenfalls als gemeinsame Verantwortung wahrzunehmen ist.

Daraus folgt: Die Petition

      wird unter dieser Voraussetzung grundsätzlich begrüßt; die „Erarbeitung eines Maßnahmenpakets zum besseren Schutz unseres Kulturerbes“ ist dabei als ge­meinsame Verantwortung zu sehen und kann daher nur gemeinsam wahrgenommen werden

      kann sich jedoch nicht allein an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien richten, sondern muss alle eingangs erwähnten „Stakeholder“ umfassen

      dies entspricht auch den „Schlussfolgerungen zu einer partizipativen Steuerung des kulturellen Erbes“, die am 25. November 2014 im EU-Kulturministerrat angenommen wurden.

Zur in der Petition angesprochenen Forderung nach Erhebung der unter Denkmalschutz stehenden Anlage auf dem Areal der Steinhof-Gründe zum UNESCO-Welterbe ist fest­zuhalten, dass diese einen Antrag des Landes Wien zur Aufnahme in die nationale Vor­schlagsliste voraussetzt. Dieser Antrag liegt bis dato jedoch nicht vor, daher kann das BKA auch keine Schritte zur Umsetzung dieser Forderung setzten.

Die Umsetzung der genannten bereits erfolgten und noch in Planung stehenden Ver­besserungsmaßnahmen im Bereich des Kulturerbeschutzes sollen aber nicht zuletzt dazu beitragen, das Bewusstsein für die gemeinsame Verantwortung im Bereich des baukulturellen Erbes zu stärken und dadurch Konflikte im Umgang mit demselben zu vermeiden.