43/SPET XXV. GP
Eingebracht am 16.04.2015
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möglich.
Stellungnahme zu Petition
An den
Ausschuss für Petitionen und
Bürgerinitiativen des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
per mail:
NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at
GZ: BKA-350.710/0041-l/4/2015 Wien, am 16. April 2015
Betrifft: Petitionen Nr. 28, 30 und 34 sowie Bürgerinitiative Nr. 56
Stellungnahme des Bundeskanzleramtes
Im Anhang werden die Stellungnahmen des Bundeskanzleramtes zu den Petitionen Nr. 28, 30 und 34 sowie zur Bürgerinitiative Nr. 56 übermittelt.
Für den Bundeskanzler:
BAYER
Anlagen
Zu Petition Nr. 30 - „Gläserne Parteien statt gläserner Bürger“
Das Parteiengesetz 2012 sieht sowohl Kontrollpflichten als auch Sanktionen vor. Dabei kommt dem Rechnungshof und dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat eine bedeutende Rolle zu. Aufgrund des Inkrafttretens des Parteiengesetzes stellen die im Herbst dieses Jahres erstellten Rechenschaftsberichte die ersten dar, die vollständig nach den Regelungen des Parteiengesetzes 2012 erstellt wurden. Diese Rechenschaftsberichte haben auch die erforderlichen Angaben in Bezug auf eine Nationalratswahl aufzuweisen.
Die Rechenschaftsberichte wurden dem Rechnungshof übermittelt, der im Falle von Verstößen entsprechende Anträge beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat stellen kann. Dies kann zur Verhängung von Geldbußen gegen Parteien sowie von Verwaltungsstrafen gegen bestimmte Personen im Zusammenhang mit den Vorschriften des Parteiengesetzes 2012 führen.
Es sollte daher die Wirksamkeit und Praktikabilität des Sanktionenregimes abgewartet werden, bevor neuerliche Änderungen diskutiert werden.